Messung der Arbeitszeit
Das Bundesarbeitsgericht hat überraschend entschieden.
(Foto: dpa)
Berlin Das Bundesarbeitsgericht hat über die Arbeitszeiterfassung entschieden, die Anwälte als “große Überraschung” oder “Meilenstein” bezeichnen. Darin bekräftigen die Richter, dass Unternehmen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter systematisch erfassen müssen (Aktenzeichen: 1 APR 22/21).
Doch was bedeutet diese Entscheidung konkret für die betriebliche Praxis? Lesen Sie hier die wichtigsten Fragen und Antworten:
Timing: Was ist die Geschichte des BAG-Falls?
Eine generelle Arbeitszeiterfassungspflicht sieht das Arbeitszeitgesetz noch nicht vor, lediglich Überstunden müssen dokumentiert werden. 2019 stellte der Gerichtshof der EU (EuGH) in einem spanischen Fall fest, dass nach europäischer Gesetzgebung die tägliche Arbeitszeit von Arbeitnehmern erfasst werden muss. Dieses Urteil wurde jedoch noch nicht in deutsches Recht umgesetzt.
Was hat das Bundesarbeitsgericht entschieden?
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