Stand: 06.07.2022 10:29 Uhr
Eine Wohnungsbaugenossenschaft in der Nähe von Dresden hatte angekündigt, Warmwasser nur zu bestimmten Zeiten zu liefern. Der Grund: hohe Gaspreise. Bundesbauminister Geywitz kritisierte, dies sei “rechtswidrig”.
Die Ankündigung einer sächsischen Wohnungsbaugenossenschaft, die Warmwasserversorgung einzuschränken, ist in der Politik auf massive Kritik gestoßen. Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) sagte den Zeitungen der Mediengruppe Funke: „Das zeitweilige Abstellen des Warmwassers ist rechtswidrig.“
heißes Wasser in der Nacht? Ein luxuriöses
Nach Angaben der Wohnungsbaugenossenschaft Dippoldiswalde in Sachsen wird sie künftig in rund 260 ihrer 600 Wohnungen nur noch zu bestimmten Zeiten Wasser erhitzen und die Heizung bis September ausschalten. Begründet wurde dies mit den gestiegenen Energiepreisen.
Vorstandsmitglied und hauptamtlicher Geschäftsführer Falk Kühn-Meisegeier begründete dies gegenüber den Funke-Zeitungen mit den Worten: “Die Bundesregierung hätte vorschreiben können, dass die Heizung ab dem 1. Juli abgeschaltet werden muss. Das hat er nicht getan. Also los.” jetzt weiter.” Heißes Wasser in der Nacht ist ein Luxus, den Sie sich nicht mehr leisten können. Außerdem ist das Wasser in 16 Wohnungen nur kalt, in den anderen wird das warme Wasser im Boiler gespeichert.
Mieterbund: Grund für Mietminderung
Das Vorgehen stieß auch auf Kritik an der sächsischen Landespolitik. Ein Foto eines Aushangs, mit dem die Genossenschaft die Übertragung meldete, sorgte in den sozialen Medien für Aufsehen.
Der Mieterbund Deutschland stellte fest, dass der Mangel an Warmwasser ein Grund für eine Mietminderung sei.
Besonderheit einer Genossenschaft?
Der Präsident des Spitzenverbandes der GdW-Wohnungswirtschaft, Axel Gedaschko, hat gegenüber der Funke Mediengruppe den Ansatz mit der Besonderheit einer Genossenschaft verteidigt: „Ziel sind Energie- und Kosteneinsparungen, die nur den Mitgliedern der Genossenschaft zugutekommen müssen und von denen die Eigentümer selbst nichts haben.“ Das sei aber kein Vorbild für andere Wohnungsunternehmen, so Gedaschko weiter, „denn so etwas wäre ohne vorherige Absprache mit den Mietern unzulässig.“