Das Bundesgericht hat die Härtefallklausel für den Eigenmietwert des Kantons Tessin aufgehoben. Abzüge für geringes Einkommen sind nicht möglich. Der Entscheid dürfte für andere Kantone innovativ sein.
Der Wert der Eigenmiete muss mindestens 60 Prozent der Marktmiete betragen, auch für Tessiner Eigentümer, sagt das Bundesgericht.
Simon Tanner / NZZ
Beim Eigenmietwert soll es keine Sonderbehandlung für einkommensschwache Vermieter geben. Sie dürfen nicht von einer Härtefallregelung profitieren. Das Bundesgericht lehnte eine entsprechende Änderung des kantonalen Tessiner Steuergesetzes ab. Zwei Hohe Räte der SP hatten gegen einen entsprechenden Entscheid des Grossen Rates vom 1. Juni 2021 Beschwerde eingelegt. Die Zweite Abteilung für öffentliches Recht des Bundesgerichtshofs unter Vorsitz von Florence Aubry Girardin schloss sich den Beschwerdeführern an, wie dies bekannt gab Woche im Kanton Tessin.