Bundesverfassungsgericht: Entlastung für viele Kinder in der Pflegeversicherung

Bundesverfassungsgericht Deutschland

Viele Kinder müssen mit der Pflegeversicherung entlastet werden

Stand: 13:04 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Die Beitragssätze zur gesetzlichen Langzeitversicherung müssen angepasst werden

Quelle: dpa/Uli Deck

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Die Beitragssätze zur Pflegerechtsversicherung müssen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geändert werden. Eltern sollen entsprechend der konkreten Kinderzahl entlastet werden.

Das Bundesverfassungsgericht sagt, dass Eltern mit mehreren Kindern beim Pflegerechtsschutz besser gestellt sind als kinderlose und jüngere Familien. Die Beitragssätze sollen bis Ende Juli 2023 an die konkrete Kinderzahl angepasst werden, urteilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Mittwoch (1 BvL 3/18 ua, Beschluss vom 7. April). Andererseits ist es gut, dass die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung nicht zwischen Eltern und Kinderlosen unterscheidet.

Im Fall der Pflegeversicherung hat das Gericht 2001 entschieden, dass es mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei, dass Eltern den gleich hohen Beitrag leisten wie kinderlose Kinder – weil sie einen „generativen Beitrag zur Funktionsfähigkeit einer Zahlung“ leisteten “. Das Sozialversicherungssystem ist am Laufen.“ Anfang des Jahres waren es 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens für Eltern, 3,4 Prozent.

Aus Sicht der Richter geht dies jedoch nicht weit genug: Je mehr Kinder eine Familie hat, desto größer sind der Aufwand und die damit verbundenen Kosten. “Diese Benachteiligung tritt ab dem zweiten Kind ein”, heißt es in der Erklärung. “Die gleiche Beitragslast der Eltern, unabhängig von der Zahl ihrer Kinder, ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt.” Diesem Mangel muss der Gesetzgeber abhelfen.

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In der gesetzlichen Rentenversicherung werde der Wert der Kindererziehung durch die Anerkennung sogenannter Elternzeiten besonders honoriert, beschloss der Erste Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Stephan Harbarth. Mit Blick auf die gesetzliche Krankenversicherung betonten die Richter, dass die Versicherten schon im Kindes- und Jugendalter „in erheblichem Umfang“ von den Leistungen profitierten.

Das Bundessozialgericht hatte bereits in mehreren Urteilen festgestellt, dass in diesen beiden Fällen nicht zwischen Personen mit und ohne Kinder unterschieden werde. Gegen diese Entscheidungen wehrten sich mehrere Eltern mit Verfassungsbeschwerden, unterstützt vom Verband Katholischer Familien des Erzbistums Freiburg.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz begrüßte die vom Bundesverfassungsgericht angeordnete Anpassung der gesetzlichen Pflegeversicherung. „Pflege ist heute und in Zukunft eine große Herausforderung. Denn es sind Ehepartner und Kinder, die Deutschlands größten Pflegedienst betreiben“, sagte Vorstandsmitglied Eugen Brysch. „Die Pflegeversicherung deckt nur eine Kostenbasis.“ „so sehr, dass mehr Solidarität nötig ist, um die Beiträge zu zahlen.“

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Der Deutsche Familienverband (DFV) und der Katholische Familienverband (FDK) fordern derweil nach der Teilniederlage vor dem Bundesverfassungsgericht eine politische Diskussion über familienfreundliche Sozialabgaben. „Nicht nur im Interesse der Familien, sondern vor allem im Interesse der Gesellschaft brauchen wir eine Strukturreform der gesetzlichen Sozialversicherung, die die Erziehung von Kindern gerecht bewertet“, sagte der FDK-Präsident Ulrich Hoffmann am Mittwoch. Allerdings kann die Beitragsgerechtigkeit nicht durch Denunziationen erreicht werden, sondern durch den politischen Diskurs.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kündigte an, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fristgerecht umzusetzen. „Bei der Bemessung der Beiträge zur Pflegeversicherung ist die Zahl der Kinder zu berücksichtigen, wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat“, sagte er am Mittwoch dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Lauterbach fügte hinzu: „Aber auch die Pflegeversicherung muss grundsätzlich solider finanziert werden, auch das werden wir angehen.“

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