Eine Antikörpertestung als 2-G/3-G-Test nach VfGH ist ungültig
Antikörpertests wurden während einer Pandemie nicht immer als 2G- oder 3G-Erkennung akzeptiert. Vorarlbergs Rechtsanwältin Olivia Lerch hält das für rechtswidrig und legte Berufung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein. Dies bestätigte jedoch das Vorgehen der Bundesregierung. Das Verfassungsgericht argumentierte in seiner Schlussfolgerung, dass es zu wenig wissenschaftliche Erkenntnisse gebe. Lerch will nun vor dem Europäischen Gerichtshof für …
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