Antikörpertests wurden während einer Pandemie nicht immer als 2G- oder 3G-Erkennung akzeptiert. Vorarlbergs Rechtsanwältin Olivia Lerch hält das für rechtswidrig und legte Berufung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein. Dies bestätigte jedoch das Vorgehen der Bundesregierung. Das Verfassungsgericht argumentierte in seiner Schlussfolgerung, dass es zu wenig wissenschaftliche Erkenntnisse gebe. Lerch will nun vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg klagen.
Laut einem Bericht von ORF Radio Vorarlberg kritisierte Lerch die „Ungleichbehandlung von Ungeimpften während der Unterbringung“. Nach einer Coronavirus-Infektion habe er sich als gesunder Mensch sechs Monate lang einem 3-G-Test unterzogen, dann aber trotz nachgewiesener Antikörper nicht mehr.
Auch die natürliche Immunität nimmt ab
In seiner Stellungnahme, die auch der APA vorliegt, erklärte der VfGH jedoch: Er müsse davon ausgehen, “dass die natürliche Immunität laut den meisten verfügbaren Antikörperstudien in sechs bis acht Monaten nach der Genesung abnehmen und auf neue Virusvarianten zurückzuführen sein kann Immune Escape-Mutationen.”
Entgegen der Ansicht von Lerch würden SARS-CoV-2-Infektionen nicht zu einer dauerhaften Immunität führen. Auch weil nicht bekannt sei, welche neutralisierenden Antikörper in welcher Höhe und wie lange einen wirksamen Immunschutz gegen eine neue SARS-CoV-2-Infektion bieten, sei der Antikörpernachweis mit erheblichen Unsicherheiten behaftet, sagte er. Im Zusammenhang mit der omicron-Variante wären die mit diesem Nachweis von Antikörpern verbundenen Unsicherheiten besonders signifikant.