Claudia Pechstein erfolgreich mit der Verfassungsbeschwerde
Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein hat wegen ihrer zweijährigen Dopingsperre noch die Möglichkeit, Schmerzensgeld und Schmerzensgeld zu beantragen. Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2016 aufgehoben, wie es am Dienstag in Karlsruhe bekannt gab. Damit kann Pechsteins Prozess gegen die International Skating Union (ISU) wegen Schadensersatz in Millionenhöhe vor dem OLG München …
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