Claudia Pechstein erfolgreich mit der Verfassungsbeschwerde

Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein hat wegen ihrer zweijährigen Dopingsperre noch die Möglichkeit, Schmerzensgeld und Schmerzensgeld zu beantragen. Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2016 aufgehoben, wie es am Dienstag in Karlsruhe bekannt gab. Damit kann Pechsteins Prozess gegen die International Skating Union (ISU) wegen Schadensersatz in Millionenhöhe vor dem OLG München fortgesetzt werden. Aber der Ausweg ist noch offen. (Az. 1 BvR 2103/16)

Der fünfmalige Olympiasieger wurde im Februar 2009 von der World Skating Union (ISU) wegen auffälliger Blutwerte für zwei Jahre gesperrt. Pechstein bestritt jegliches Doping. Anschließende intensive Recherchen identifizierten eine vom Vater vererbte Blutanomalie als Grund für die Wertsteigerung. Seitdem prangert der 50-Jährige den Weltverband an.

Das CAS-Sportschiedsgericht hatte Pechsteins Urteil bestätigt. Der Sportler hatte sich zunächst erfolglos vor Schweizer Bundesgerichten gewehrt. Er reichte auch eine Klage vor deutschen Zivilgerichten ein. 2015 entschied das OLG München in einem Zwischenbescheid, dass es diesen Weg grundsätzlich auch gehen könne, weil eine getroffene Schiedsvereinbarung nichtig sei. Der BGH hatte daraufhin jedoch entschieden, dass die Klage insgesamt unzulässig sei. Dieses Urteil ist mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs gegenstandslos geworden.

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Laut Matthias Große, Pechstein-Partner und Präsident des Eisschnelllaufverbandes, ist die Aufhebung des Urteils auch für andere Sportler ein Erfolg. „Sportlerin und Mensch Claudia Pechstein ist heute etwas Großartiges gelungen. Für sie und für alle anderen deutschen Sportler, die möglicherweise in den Mühlen der Sportgerichtsbarkeit gefangen sind“, sagte Grosse am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.


“Keine Gnade für die ISU”

„Dem Urteil im Namen des Volkes ist nichts hinzuzufügen. Es zeigt, dass die ISU und der CAS mit ihren rechtswidrigen Verboten gegen Claudia Pechstein gescheitert sind. Nach 13 Jahren Kampf haben wir dafür viel Respekt, Bewunderung und Demut Entscheidung des deutschen Höchstgerichts“, sagte Große. Sie kündigte an, dass die Berlinerin ihren Kampf auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nun vor dem Landgericht München fortsetzen werde. „Wir haben jetzt eine klare Rechtslage. Der Kampf ist noch nicht vorbei. Wir folgen dem Weg bis zum Ende. Aber schon jetzt ist klar: Die ISU kann von der Mannschaft Pechstein kein Mitleid erwarten“, erklärte Große.

Der Linkspolitiker Gregor Gysi bezeichnete die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts derweil als “historischen Erfolg”. Weder das Landgericht noch das Oberlandesgericht, sondern der Internationale Sportgerichtshof und der Bundesgerichtshof hätten ihre Grundrechte verletzt, erklärte der Jurist. „Das Urteil in Karlsruhe ist nicht nur für sie und diejenigen, die sie ermutigt haben, ein großer historischer Erfolg, sondern für viele weitere Menschen. Der Internationale Sportgerichtshof muss die Sportgerichte insgesamt ihrem Allmachtsgefühl entsagen und sich auch unterwerfen die Justiz in der Zukunft“, sagte Gysi.


„Claudia Pechstein wurde nie gedopt und ihr sportliches Potenzial wurde lange Zeit durch eine wissenschaftlich widerlegte Fehleinschätzung gestohlen. Der Schaden ist viel größer, als er kalkuliert werden kann und sollte“, sagte der Bundestagsabgeordnete.

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