Nachdem sich die Ampelkoalition auf ein neues Infektionsschutzgesetz geeinigt hatte, forderte die Bundesärztekammer bundesweite Maßnahmen im Falle einer drohenden Überlastung der medizinischen Infrastruktur durch die Corona-Pandemie. „Wichtig ist, dass künftig bundesweit einheitliche Maßnahmen ergriffen werden, wenn bestimmte und klar definierte Kriterien erfüllt sind“, sagte der Vorsitzende Dr. Klaus Reinhardt am Donnerstag den Zeitungen der Mediengruppe Funke.
Das von der Ampelregierung am Mittwoch vorgestellte Konzept des Kronenschutzes für Herbst und Winter bleibe “leider noch vage”.
Zugleich begrüßte der Ärztepräsident ausdrücklich, dass das Konzept der Pandemie „endlich im Sinne unserer Kinder formuliert“ worden sei. Besonders wichtig ist die Weigerung des Bundesgesundheitsministers, Schulen wegen der Pandemie zu schließen. Kinder und Jugendliche waren bislang die Hauptopfer von Schutzmaßnahmen. Die Folgen sind Bildungsdefizite, Entwicklungsstörungen und eine deutliche Zunahme psychischer Erkrankungen. Es müsse alles getan werden, damit Schulen und Kitas geöffnet bleiben, sagte Reinhardt.
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Der Deutsche Lehrerverband begrüßt, dass die Länder nach den Plänen der Ampelkoalition wieder eine Maskenpflicht in Schulen einführen können, kritisiert aber ein Regelungsvakuum in Grundschulen. „Wir begrüßen, dass die Länder im Bedarfsfall – also um im Falle einer heftigen Infektionswelle den Präsenzbetrieb aufrechterhalten zu können – eine Maskenpflicht an Gymnasien vorschreiben können“, sagte der Präsident des Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger, in den Zeitungen des Deutschen Verlagsverbundes (RND).
“Absolut unverständlich”
„Aber es ist absolut unverständlich, warum im gleichen Fall, nämlich zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs, die Maskenpflicht in Grundschulen nicht beantragt werden kann.“ Das ist unverständlich.
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Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, kritisierte seinerseits in den RND-Zeitungen die Ausnahmen von der Testpflicht in Pflegeheimen. „Die Bundesregierung will Pflegebedürftige besser schützen als in den vergangenen Wintern. In der Praxis lässt sich das aber überhaupt nicht sagen.“
Kürzlich geimpfte und genesene Mitarbeiter und Besucher müssten künftig nicht mehr getestet werden, „obwohl jetzt allen klar sein sollte, dass auch geimpfte und genesene Menschen das Virus übertragen“, sagte Brysch.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) hatten sich zuvor auf ein neues Infektionsschutzgesetz geeinigt. Die aktuellen Kronenregeln im Infektionsschutzgesetz sind bis zum 23. September befristet.
Ab 1. Oktober sind für sechs Monate zusätzliche Spielräume für Bundesländer vorgesehen, um wieder Masken in Innenräumen zu bestellen. Bei einer Verschlechterung der Situation sind auch zusätzliche Auflagen möglich.
Unterstützung durch Fakultätsvertreter
Lehrervertreter bejubelten, dass Bundesländer im Falle einer heftigen Infektionswelle ab Oktober eine Maskenpflicht an Gymnasien vorschreiben können sollen. Allerdings wurde der Regierung auch vorgeworfen, dass einige der geplanten Regelungen nicht alltagstauglich seien und Deutschland wegen möglicher schärferer Maßnahmen der Bundesländer erneut zum „Flickenteppich“ zu werden drohe. .
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Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft vermisst die Grenzwerte, mit denen man die Überlastung des Gesundheitssystems einschätzen könnte. „Es ist nicht sofort ersichtlich, wie die Datenlage ernsthaft verbessert werden soll“, sagte Geschäftsführer Gerald Gass dem Deutschen Verlagsnetzwerk.
Der Deutsche Städtetag sieht noch einige offene Fragen. „Wird der kostenlose Einbürgerungstest im Herbst wieder für alle eingeführt? Wie hängt die Impfpflicht mit den Einrichtungen zusammen? „Wir erwarten sehr bald Antworten der Bundesregierung“, sagte Vorstandsvorsitzender Helmut Dedy den Funke-Zeitungen.
Der Regierung wurde zudem vorgeworfen, einige der vorgeschlagenen Maßnahmen seien nicht alltagstauglich. Ausnahmen von der Maskenpflicht soll es beispielsweise für Getestete, frisch Geimpfte und Genesene in Restaurants sowie bei Kultur- und Sportveranstaltungen geben. „Aktuell“ bedeutet, dass die überstandene Covid-Impfung oder -Erkrankung nicht länger als drei Monate zurückliegen darf.
„Wenn zum Beispiel die Maskenpflicht danach differenziert werden soll, ob die letzte Impfung drei oder vier Monate zurückliegt, dann frage ich mich, wie das im Alltag funktionieren soll“, sagte der Präsident des Kollegiums der Hausärzte. Ulrich Weigelt, von der “Rheinischen Post”. „Es ist klar, dass diese Regelung nicht zur Akzeptanz in der Bevölkerung beitragen wird. Im Zweifel muss man nicht alles bis ins letzte Detail gesetzlich regeln.”
Virologe Hendrik Streeck warnte davor, dass Deutschland mit je nach Bundesland unterschiedlichen Maßnahmen zu einem Flickenteppich werden könnte. Um dies zu vermeiden, brauche es klare Vorgaben für die Bundesländer, wann solche Maßnahmen zu ergreifen sind, etwa eine Maskenpflicht in Schulen, sagte Streeck am Mittwoch dem Fernsehsender Welt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte gegenüber „RTL Direkt“: „Ich erwarte keinen Flickenteppich, wir arbeiten mit den Bundesländern daran, das Maximum zu nutzen, das wir zur Verfügung haben.“
Die Maßnahmen gelten vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023. Anschließend werden die Vorschläge im Kabinett beraten, dann geht es an den Bundestag.
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