Vorstellung des Variantenmanagementplans: Verkehrsbeschränkungen statt Segregation
Wien (OTS) – Die Bundesregierung hat am Dienstag den Variantenmanagementplan vorgelegt, der den weiteren Weg Österreichs durch die Pandemie in vier Szenarien skizziert. Die Regierung setzt in den kommenden Monaten auf eine Kombination aus Auffrischimpfungen und verstärktem Einsatz von Medikamenten gegen COVID-19. So können Menschen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf effektiv geschützt werden. Die Isolation von Infizierten wird ab dem 1. August durch eine zehntägige Reisebeschränkung ersetzt: Infizierte ohne Symptome können das Haus verlassen, solange sie jederzeit eine FFP2-Maske tragen. ***
Mit der Verbreitung der Omikron-Variante können auch Maßnahmen im Rahmen des Pandemiemanagements nachjustiert werden. Die Variante ist hoch ansteckend, verursacht aber deutlich mildere Verläufe. Nur etwa die Hälfte der Patienten, die derzeit mit COVID-19 ins Krankenhaus eingeliefert werden, hat eine Koronarerkrankung als Hauptdiagnose.
Gleichzeitig stehen seit einigen Monaten erstmals wirksame Medikamente gegen COVID-19 zur Verfügung. Schnell nach einem positiven Test eingenommen, reduzieren sie das Risiko eines schweren Verlaufs um bis zu 90 Prozent. Die Kombination von Therapeutika und Impfung gegen COVID-19 ermöglicht einen wirksamen Schutz, insbesondere für Risikogruppen.
Diese Situation ermöglicht es, die Isolierung von Infizierten durch eine Verkehrsbeschränkung zu ersetzen. Das heisst:
- Wer krank ist, bleibt zu Hause. Krankenstand tritt wie jede andere Krankheit auf.
- Infizierte ohne Symptome können ihre Wohnung verlassen und zur Arbeit gehen. FFP2-Maske muss immer getragen werden. (Ausnahme: im Freien mit mindestens 2 Metern Abstand zu anderen Personen.)
Die Verkehrsbeschränkung dauert zehn Tage. Eine kostenlose Testung mit einem PCR-Test ist nach fünf Tagen möglich.
Zur Weiterentwicklung hat die Bundesregierung am Dienstag den Variantenmanagementplan vorgelegt. Es sieht geeignete Maßnahmen vor, darunter Tests, Impfstoffe und Therapien für vier Szenarien der weiteren Entwicklung der Pandemie. Die Szenarien reichen vom Idealfall, in dem COVID-19 einer normalen Atemwegserkrankung ähnelt, bis zum schlimmsten Fall, in dem schwere Erkrankungen und Todesfälle zunehmen.
Der Plan sieht Maßnahmen für jedes Szenario vor, darunter Tests, Impfstoffe und Therapien. Es enthält auch eine Reihe von Regierungsplänen zur Bewältigung der Pandemie. Der Variantenmanagementplan wird am Mittwoch im Ministerrat beschlossen.
Alternativer Bewirtschaftungsplan: Maßnahmen für vier Szenarien
Die Bundesregierung hat dem Variantenmanagementplan (VMP) vier Szenarien zugrunde gelegt, die am Mittwoch im Ministerrat beschlossen werden müssen. Sie reichen vom Idealfall, bei dem COVID-19 einer normalen Atemwegserkrankung gleicht, bis zum schlimmsten Fall, bei dem die Zahl schwerer Erkrankungen und Todesfälle zunimmt.
Der Plan sieht für jedes Szenario geeignete strategische Maßnahmen vor, darunter Tests, Impfstoffe und Therapien. Im günstigsten Fall dienen die Tests nur der Diagnose; Dann gibt es keine Maskenpflicht oder Einschränkungen durch G-Regeln, schlimmstenfalls Maskenpflicht, Einschränkungen bei Abendveranstaltungen oder Gastronomie und sogar nächtliche Ausgangssperren. Auch eine Ausweitung der Tests auf die gesamte Bevölkerung ist dann geplant.
Für die Bereiche Schule, Arbeit, Kultur, Sport, Strafvollzug und Reisen ist im Strategiedokument auch das Vorgehen für verschiedene Szenarien beschrieben. Ziel ist es, in allen Bereichen möglichst einheitliche und leicht verständliche Maßnahmen umzusetzen und gleichzeitig Einschränkungen möglichst zu vermeiden. Es gibt keine feste Definition für eines der Szenarien; auch gemischte Varianten sind möglich.
Dutzende laufender Projekte
Der Variantenmanagementplan (VMP) beinhaltet Maßnahmen in den Bereichen Überwachung, nicht-pharmazeutische Interventionen (Maskenpflicht, Abstand, …), Testung, Kontaktnachverfolgung, Impfung, Therapien, Long-COVID und psychosoziale Gesundheit. Neben den laufenden Projekten enthält das TMP eine Reihe weiterer Projekte. Dazu gehören, sind aber nicht beschränkt auf:
- Konsolidierter COVID-19-Variantenbericht eines eigenen Wissensmanagementzentrums der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES)
- Impfkampagne konzentrierte sich auf persönliche Kommunikation, postalisches Erinnerungsschreiben an alle zuvor Geimpften
- Push-Benachrichtigungen über die Green Passport App für wichtige Informationen
- Niederschwelliger Zugang zu COVID-19-Therapeutika, präventive Information für Risikopatienten über Behandlungsmöglichkeiten
- Ausweitung der Versorgung von COVID-Langzeitpatienten: Primärversorgung, Sekundäruntersuchungen, Rehabilitationseinrichtungen
- Umfangreiche Informationen und Schulungen für Ärzte zu COVID-19 und Long-COVID-Therapien
- COVID-19-Register: Sicherung von Registern aus allen Bundesländern für eine bessere Datenbasis für ein evidenzbasiertes Pandemiemanagement
- Ausbau und Weiterentwicklung des elektronischen Meldewesens (Projekt EMS 2.0)
Impfungen und Medikamente schützen gefährdete Personen
Die Bundesregierung setzt in der aktuellen Situation auf den Schutz von Risikogruppen durch die Kombination von Impfung und Medikation gegen COVID-19. Gleichzeitig ermöglicht die hochansteckende omicron-Variante mit überwiegend mildem Verlauf, die Isolation von Infizierten durch eine zehntägige Verkehrsbeschränkung zu ersetzen.
Eine Auffrischungsimpfung wird derzeit vom Nationalen Impfgremium für Personen ab 65 Jahren und Personen mit Vorerkrankungen empfohlen. Auch das Risiko von Spätfolgen (Long COVID) wird deutlich reduziert.
Die Bundesregierung will den Einsatz von Medikamenten gegen COVID-19 deutlich ausweiten. Sie sind erst seit wenigen Monaten erhältlich und müssen nach einem positiven Testergebnis schnell eingenommen werden. Als Anhaltspunkt dafür reicht bereits ein Antigentest. Österreich hat bereits 480.000 Pakete bestellt. Davon wurden jedoch nur 5 Prozent an Risikopatienten abgegeben, meist in Krankenhäusern.
Verbesserung der Patienteninformation
Gerade in der Privatwirtschaft besteht Nachholbedarf. Die Bundesländer verfolgen unterschiedliche Strategien zur Patientenaufklärung. In Gesprächen mit den Gouverneuren der Bundesstaaten haben sich alle Bundesstaaten am Montag verpflichtet, den Prozess zwischen den Testergebnissen und dem Erhalt der Medikamente weiter zu beschleunigen. Zudem werden Patienten besser über Rekrutierungsmöglichkeiten in den Bundesländern informiert.
Auch mit der Österreichischen Ärztekammer ist die Bundesregierung im Gespräch, um die Patienteninformation zu verbessern. Eine Intensivinformation für niedergelassene Ärzte wurde bereits vereinbart.
Das Gesundheitsministerium steht mit den Bundesländern in Kontakt, damit künftig jedes positive Ergebnis eines PCR-Tests einen Hinweis auf das COVID-19-Medikament enthält.
Die Registrierung von COVID-19 ermöglicht eine bessere Governance
Seit Mai ist das COVID-19-Register in Betrieb: Diese Datenbank enthält pseudonymisierte Daten aller Patienten mit einer COVID-Infektion in Krankenhäusern. Sie gibt unter anderem Auskunft über die Zahl der Patienten mit COVID als Hauptdiagnose, die Dauer des Krankenhausaufenthalts, die Wirksamkeit von Impfungen und ähnliches. Acht Bundesländer melden derzeit regelmäßig ihre Daten oder bereiten sich darauf vor. Daten des großen Wiener Gesundheitsverbandes liegen nicht vor.
Deshalb mahnte die Bundesregierung die Landeshauptleute am Montag, die Daten vollständig zu erfassen, um künftig eine noch bessere Grundlage für den Schutz von Risikogruppen zu erhalten.
Verkehrsbeschränkungen statt Segregation
Unter den aktuellen Bedingungen hält die Bundesregierung eine zehntägige Reisebeschränkung für Infizierte anstelle der bisherigen Isolation aufgrund der Eigenschaften des Omikron-Virus für verhältnismäßig und ausreichend.
Aufgrund der hohen Infektionszahlen ist das Contact Tracing als Mittel zur Bekämpfung der Pandemie nicht mehr möglich und sinnvoll. Einerseits sind die Behörden durch Corona-Wellen sehr überfordert. Andererseits ist das Virus so ansteckend, dass es schwierig ist, nachzuvollziehen, wo eine Infektion stattgefunden hat.
Auch die omicron-Variante hat die öffentliche Wahrnehmung der Pandemie verändert: Viele Menschen finden die Isolation angesichts des insgesamt milden Verlaufs unverhältnismäßig. Viele Menschen lassen sich nicht mehr testen oder wenden bei Symptomen nur noch Antigentests an, um eine behördliche Absonderung zu vermeiden. Ein Indiz dafür ist die überproportional hohe Belastung der Abwässer bei nur moderat steigenden Infektionszahlen.
Verkehrsbeschränkungen im Detail
Die Bundesregierung hat daher nach intensiver Diskussion beschlossen, statt der bisherigen 5-tägigen Isolation (Wien: 10 Tage) ab dem 1. August eine Reisebeschränkung für Infizierte zu verhängen. Eine Reisebeschränkung war für ungeimpfte Kontaktpersonen von Infizierten bereits üblich.
Die neue Verordnung bedeutet:
- Kranke Menschen sind wie jede andere Krankheit krankgeschrieben.
- Infizierte ohne Symptome können ihre Wohnung verlassen und zur Arbeit gehen. FFP2-Maske muss immer getragen werden. (Ausnahme: im Freien mit einem Abstand von mindestens 2 Metern zu anderen Personen.) Daher ist ein Restaurantbesuch de facto ausgeschlossen.
- Besuche in als gefährdet eingestuften Umgebungen (Krankenhäuser, Pflegeheime usw.) sind nicht gestattet.
- Arbeitgeber sind angehalten, Infizierte soweit wie möglich physisch abzutrennen oder Schutzvorrichtungen zu verwenden…