In Deutschland müssen Millionen Haus-, Wohnungs- und Immobilienbesitzer von Juli bis spätestens Ende Oktober eine Art zweite Steuererklärung abgeben. Das geht aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hervor. Diese Grundsteuererklärung erfolgt in der Regel elektronisch über die Elster-Plattform. Sie enthält unter anderem Daten zur Anzahl der Stockwerke, zum Baujahr, zur Wohnfläche und zum Grundstückswert der Immobilie.
Am Wochenende sorgte diese Neuregelung jedoch dafür, dass Elster (elektronische Steuererklärung) mit den zahlreichen Anfragen überfordert war. Auf der Website heißt es: „Aufgrund des großen Interesses an Formularen zur Grundsteuerreform kommt es derzeit zu Einschränkungen in der Verfügbarkeit. Wir arbeiten bereits mit Hochdruck daran, Ihnen so schnell wie möglich die gewohnte Qualität bieten zu können.“ Dem Bericht zufolge ist auch die Nutzung von Mein ELSTER und der Anwendung „ElsterSmart“ betroffen, „wenn die Anwendung ElsterSmart und Mein ELSTER auf unterschiedlichen Geräten genutzt werden“.
In den sozialen Medien fielen Einschränkungen auf unfruchtbaren Boden: „Liebes #Gesundheitsamt, wenn Sie darauf bestehen, dass Sie die Grundsteuer über #Elster abschicken, STELLEN SIE SICHER, DASS IHRE SERVER FUNKTIONIEREN! Ein Hit bei Profis“, schrieb ein Nutzer. das problem besteht seit donnerstag.
Je nach Bundesland können für die Neuregelung mehr oder weniger Angaben erforderlich sein, da die Bundesländer unterschiedliche Berechnungsmodelle verwenden. Bei Wohnungseigentümern sind es in der Regel einige Hundert Euro im Jahr, bei Eigentümern größerer Mehrfamilienhäuser können es auch vierstellige Beträge sein. Wie viel sie bis 2025 zahlen müssen, werden Eigentümer wohl nicht ausrechnen, denn der Wert der Grundsteuer, der aus ihren Daten errechnet wird, ist nur eine Komponente bei der Berechnung der Grundsteuer – und Kommunen können ihre Schätzungssätze und anpassen damit bestimmen sie. wie viel sie zahlen müssen.
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Manfred Schäfers, Berlin
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Sebastian Hucz
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Manfred Schäfers
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Elster startete 1996 als Projekt der deutschen Finanzverwaltungen aller Bundesländer und des Bundes. Es dient der digitalen Abwicklung der Erklärung bzw. Anmeldung über das Internet. Koordiniert wird es vom Bayerischen Landesfinanzamt in München.