„Stellen Sie sich für eine Sekunde vor, Sie wären in die karmisch getriebene Welt von Earl versetzt worden. Es wäre eine faire und für alle verständliche Lösung. Denn was eine bezahlbare Miete ist, ist unterschiedlich, je nachdem, ob Sie eine Wohnung bei einer Verkäuferin, einem Zahnarzt oder dem Bürgermeister der Regierung mieten. Wenn 30 Prozent das Maximum für alle sind, wäre das eine sehr faire Lösung.“
Franziska Giffey (44), Bürgermeisterin des Tagesspiegels
Berlin – So kalkulieren die Berliner Machthaber (44, SPD) ihre neue Traummiete, um endlich bezahlbare Wohnungen in der Hauptstadt zu garantieren!
Denn in drei Wochen kommt für den Politiker die Stunde der Wahrheit. Lohnt sich Ihre Zustimmung zum Bündnis für Neues Wohnen und bezahlbares Wohnen mit den neuen Unterschriften oder ist sie gescheitert?
Seit Januar verhandelt Giffey & Co mit Investoren, Immobilienpartnern, Mietervertretern und Baupolitikern, damit das Berliner Sozialthema besser wird.
Zwei Ziele seien bereits gesetzt: Mindestens 20.000 neue Wohnungen seien in diesem Jahr nicht zu erreichen und das freiwillige Einfrieren der Mieten durch Vermieter “ist keine realistische Option mehr”, sagte Bausenator Andreas Geisel (56, SPD) am Wochenende. Grund: Inflation, Lieferschwierigkeiten, Personalmangel …
Erste Sitzung mit 26 Gästen im Festsaal des Rathauses von Roig. Seit Januar wird über einen Mietvertrag verhandelt, die Enderklärung soll am 20. Juni unterzeichnet werden.
Foto: Ralf Günther
Jetzt Giffeys Vorschlag, die Mieten an die Einnahmen zu koppeln. Eine öffentliche Mietpreisprüfstelle sollte die Höhe der Selbstbeteiligung ermitteln, was Mietern hilft, gegen teure Mieten vorzugehen.
► Soll das wirklich für alle Mieter gelten?
„Die Obergrenze soll für alle Mieter gelten“, sagte Bausenator Geisel zu BILD. “Natürlich, wenn die Wohnfläche eine angemessene Größe hat.” In größeren Wohnungen würden beispielsweise nur 40 Quadratmeter für Singles und 60 Quadratmeter für zwei Personen reduziert.
Das Statistische Landesamt ermittelte, dass ein Berliner Haushalt vor vier Jahren durchschnittlich 756 Euro/Monat für Wohnen ausgab, was 31,3 Prozent des verfügbaren Einkommens von 2.414 Euro ausmachte.
In einem Entwurf der endgültigen Vereinbarung mit den Eigentümern wird die 30-Prozent-Marke auf eine prognostizierte Preiserhöhung bezogen. Wörtlich heißt es: “Sie werden keine Erhöhungen vornehmen, die mehr als 30 Prozent des jährlichen Haushaltseinkommens des Haushalts ausmachen.”
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„Ich persönlich könnte mir eine solche Regulierung vorstellen, aber mit einer Bandbreite von 30 bis 35 Prozent“, sagt Projektentwickler Thomas Groth. “Wenn wir vermieten, sind 35 Prozent Auslastung die Obergrenze.”
„Das machen die großen Vermieter“, erklärt Rainer Wild (67) vom Mieterbund Berlin. Allerdings befürchtet er, dass bei einem generellen Prozentanteil Haushalte mit geringerem Einkommen beim Wohnen abgehängt werden. “Vermieter haben ein Interesse daran, einkommensstarke Mieter in Wohnungen zu lassen.”
Ein weiteres Problem aus Sicht von Wild: „Bei jeder Mieterhöhung sollten die Einnahmen überprüft werden. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass sich nur wenige für ihr Recht auf Hilfe schämen.“
► Was ist, wenn das Einkommen durch Jobwechsel oder Arbeitsplatzverlust sinkt?
„So weit sind wir noch nicht. Im Moment ist es noch eine Zielbeschreibung“, sagt Geisel über die geplante Regelung.
Thorsten Schatz (39), Stadtrat des CDU-Gebäudes in Spandau, glaubt ohnehin nicht an einen Erfolg: „Mein Eindruck ist, dass die Vermieterseite mit dieser leichten Mietobergrenze nicht einverstanden ist. Die Baukosten schießen in die Höhe, Eigentümer müssen finanziell denken.“ .”
Linke setzen auf die Stärkung der Sozialrenten
Die Linke sieht die Vereinbarungen mit der Wohnungs- und Bauwirtschaft kritisch und spricht von der “Quadratur des Kreises”. Nach außen muss lediglich die Handlungsfähigkeit simuliert werden.
Die Forderungen der Linken:
► Künftig gelten auf 60 Prozent der Fläche Sozialmieten oder Regelungen für anspruchsberechtigte Mieter.
Niklas Schenker, linker Vermietungsexperte (29)
Fotografie: Christian Lohse
Alternative: Investoren „kaufen“ ihren Exit, indem sie vor Planungsbeginn die Hälfte ihres günstigen Baulandes an ein kommunales Unternehmen oder das Land Berlin abtreten.
► Fünfjähriges Mietmoratorium. Die Linke hat daher Verständnis dafür, dass die Kaltnettomieten im Bestand und bei der Vermietung um maximal 1 Prozent pro Jahr steigen dürfen, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu erreichen.
► Modernisierungskosten bis zu 1 Euro / m² (bzw. 6 Prozent) auf Mieter umlegen.
Die Grünen frieren die Miete lieber für fünf Jahre ein
Die Grünen schlagen ein fünfjähriges Mietmoratorium vor, also einen Mietenstopp. Alle Akteure im Mietverbund (auch Vonovia) sollten den Mietern einen schriftlichen Nachtrag zum Mietvertrag zukommen lassen.
Weitere Vorschläge:
► Wohnungstauschmarkt: Innerhalb der Allianz soll ein Tausch zu gleichen Konditionen ohne neuen Mietzuschlag möglich sein.
Bettina Jarasch (53, Grüne) ist Bürgermeisterin und Senatorin für Berliner Umwelt
Foto: Sören Stache / dpa
► Selbstverpflichtung zur Nutzung von Sonnenenergie: Bei Neubau die Dächer für Solaranlagen nutzen, bei Sanierung die gesamte Fläche nutzen.
► Verzicht auf Gas / Diesel zur Wärmeversorgung: Selbstverpflichtung zur Erstellung eines Fahrplans für den Umstieg auf Wärmepumpen oder erneuerbare Wärme im gesamten Portfolio.
Berliner Wohnungsunternehmen senken bereits die Mieten
Mieter können nun bei allen sechs kommunalen Wohnungsbaugesellschaften beantragen, dass ihre Nettonettokaltmiete auf 30 Prozent des Familieneinkommens reduziert wird.
Nur 107 der 332.000 Mieter stellten diesen Antrag (2020), wovon 87 (81,3 %) bewilligt wurden. Besonders betroffen waren Stadt und Land, die Gewobag und die Degewo.
Die niedrige Zahl führen die Unternehmen auf die geringe Mietsteigerung sowohl im Bestand (maximal 2 Prozent) als auch nach der Modernisierung zurück. Letzteres bezieht sich auf vier der 107 Anträge.
Bei Überschreitung der Grenze erfolgt die Kürzung nur anteilig für die entsprechenden Wohnungsgrößen. Wohngeld und ähnliche Leistungen werden in die 30-Prozent-Grenzenfestsetzung einbezogen.
Bei Gruppen mit besonderen Bedürfnissen, wie z. B. Heimen Harz IV, ist gewährleistet, dass die Miete trotzdem bezahlt werden kann.