Zensusaufschlüsselung – Das Statistische Landesamt Berlin-Brandenburg verschickt Fragebögen an die Verstorbenen
Div 27.05.22 | 14:56 | Von Nico Hecht
dpa / Beate Schleep
Video: rbb24 Nachtshow | 27.05.2022 | Thomas Rostek | Bild: dpa / Beate Schleep
Die Volkszählung läuft seit zehn Tagen. Offenbar verschickten die Statistikämter auch Fragebögen an die Toten. Das verärgert einige der Bösewichte, die sich fragen, wie das passieren kann. Von Nico Hecht
Renate Berndt hat Berlin längst verlassen, kümmert sich aber immer noch um ihr Elternhaus in der Hauptstadt. Dort fand er letzte Woche einen Volkszählungsbrief im Briefkasten. Adressiert war es, wie schon bei der letzten Volkszählung 2011, an seinen Vater. Renate Berndts Vater starb jedoch 1995. „Es trifft mich auch persönlich, es ist kein angenehmes Gefühl. Es ist respektlos“, sagt er. Und Wut ist deutlich hörbar.
Statistische Ämter bestätigen Einzelfälle
Diese Rückschläge sind auch dem Statistischen Amt Berlin-Brandenburg bekannt. In einer Stellungnahme heißt es, es handele sich um Einzelfälle, „weil veraltete Abrechnungen etwa aus den Daten der Finanzämter oder der Ver- und Entsorgungsunternehmen erfasst werden mussten oder weil die Person nach der letzten Update-Lieferung verstorben ist : Auch bei der millionenfachen automatischen Erstellung von Einleitungsschreiben zur Volkszählung im Jahr 2022 ist es in Einzelfällen möglich, dass die Angaben nicht korrekt verarbeitet oder mehrfach mit Auskunftspflichtigen kontaktiert werden“.
Beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden ergänzte Stefan Dittrich, der technische Leiter des Zensus-Projekts: „Wir haben auch Daten aus dem Liegenschaftskataster erhoben. Wenn Sie also ein Haus gekauft haben, gibt es einen Eintrag im Grundbuch.“ “
Volkszählungsergebnisse können nur für statistische Zwecke verwendet werden
Zensus-Mitarbeiter sind in erster Linie meldepflichtige Mitarbeiter, deren Büros im Todesfall nicht einmal von den Behörden gemeldet werden. Sollen dort die Namen der Verstorbenen gelöscht werden, müssen die Hinterbliebenen dies selbst veranlassen. Nachkommen müssen dies nur dem Standesamt melden. Dies wird hauptsächlich den Nachlassämtern der Finanzämter und dem Testamentsregister mitgeteilt.
Allerdings habe Renate Berndt die Mitarbeiter bereits bei der letzten Volkszählung über den Tod ihres Vaters informiert, sagt sie. Ärgerlich ist, dass diese Daten offenbar auch nicht genutzt werden. „Was bringt es, all diese Dinge auszufüllen?“, fragt er. Er verstehe nicht, dass offenbar nicht einmal nachgeforscht werden konnte, dass sein Vater aufgrund seines Todes nicht mehr Eigentümer des Elternhauses war.
“Aber das sollte es sein”, sagt Dietrich, der technische Leiter des Zensus-Projekts. Seit einem Gerichtsurteil von 1987 dürfen Volkszählungsergebnisse nur noch für statistische Zwecke verwendet und nicht mehr an die Verwaltung übermittelt werden. Die Ergebnisse der statistischen Erhebung können der Politik also Aufschluss darüber geben, wie viele Häuser es in Städten oder Stadtteilen gibt, welche Bauweise oder Energieeffizienz sie aufweisen. Aber sie werden nur anonym zum Schutz der Bürger verwendet.
Keine Angst vor den angekündigten Bußgeldern
Diejenigen, die zurückgelassen werden, befürchten oft, dass in Volkszählungsschreiben eine Frist für die Beantwortung von Fragen festgelegt ist, normalerweise der 30. Mai. Es wurde auch auf die Möglichkeit eines Bußgeldes hingewiesen, das bei einer Antwortverweigerung zu zahlen wäre.
Doch davor müsse sich niemand fürchten, sagt eine Sprecherin des Statistischen Landesamtes Berlin-Brandenburg auf Anfrage. Es wird empfohlen, den Tod des Adressaten schriftlich oder telefonisch mitzuteilen. Auch wenn dies fristgerecht nicht gelingt, droht nicht sofort ein Bußgeld: Zunächst trifft eine Mahnung mit neuer Fristsetzung im Haus ein. Bereits angeforderte Strafzahlungen werden storniert, wenn der Fehler behoben ist.
Ausstrahlung: rbb24 Inforadio, 27.05.2022, 17:05 Uhr