Defekter Router oder TV-Box? – Der Austausch des Routers wird bei Swisscom zum Ärgernis

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Geht der Router oder die TV-Box nach Ablauf der zweijährigen Garantiezeit kaputt, bezahlen Swisscom Kunden den Ersatz selber.

Die meisten Schweizer Haushalte haben einen Router oder eine TV-Box zum Fernsehen und Surfen im Internet. Sind diese Geräte nach Ablauf der zweijährigen Garantiezeit beschädigt oder altersschwach, bezahlen Swisscom Kunden den Ersatz selber.

Den Fernsehspieß laufen

So erging es einem langjährigen Swisscom-Kunden aus dem Kanton Nidwalden. Nach sechs Jahren konnte er mit seinem Laptop plötzlich nicht mehr auf das Internet zugreifen. Beim Fernsehen musste er wegen der Störungen das Gerät regelmäßig vom Stromnetz trennen und wieder einstecken. Irgendwann wurde ihm das zu viel und er kontaktierte den Kundenservice.

Das Material ist für mich Swisscom. Ich bin Abonnent, daher sollte der Ersatz kostenlos sein.

Dort stand, dass das Gerät wohl zu alt oder kaputt sei. In jedem Fall benötigen Sie einen neuen Router. Den Ersatz musste er selbst bezahlen, zum Sonderpreis von 99 statt 199 Franken. Der Nidwaldner war überrascht: Erstens trifft ihn keine Schuld am Defekt, zweitens glaubt er, dafür unter anderem die monatlichen Abo-Gebühren zu bezahlen: «Für mich ist das Material Swisscom. Ich bin Abonnent, also sollte der Ersatz kostenlos sein», sagt er dem SRF-Verbrauchermagazin «Espresso».

Router und TV-Boxen sind bei Swisscom keine Mietartikel

Aber Swisscom bleibt standhaft. Das liegt an ihrem Geschäftsmodell, erklärt eine Sprecherin: „Wir verkaufen Router und TV-Boxen im sogenannten ‚Sale-Modell‘.“ Das bedeutet, dass das Gerät zu Beginn des Abonnements kostenlos zur Verfügung gestellt wird und dann mit einer Garantiezeit von zwei Jahren dem Kunden gehört. Im Falle eines Defekts nach diesen zwei Jahren bezahlt der Kunde das Austauschgerät selbst.

In den meisten Fällen gehört der Router dem Anbieter und wird dem Kunden leihweise zur Verfügung gestellt. Der Austausch erfolgt in der Regel kostenlos.

Wäre Swisscom-Kunden bei einem anderen Anbieter wie Sunrise oder Yallo dasselbe passiert, hätten sie für den Ersatz nichts bezahlt (siehe Tabelle). Oliver Zadori vom Vergleichsdienst Dschungelkompass bestellte „Espresso-Kaffee“ bei den gängigsten Anbietern. Umfrageergebnis: Swisscom steht mit dem «Verkaufsmodell» praktisch allein. “In den meisten Fällen gehört der Router dem Anbieter und wird dem Kunden leihweise zur Verfügung gestellt. Er wird in der Regel kostenlos ersetzt.”

Auch die “günstigeren” Swisscom-Tochtergesellschaften sind kundenfreundlicher

Interessant ist, dass selbst die vergleichsweise günstigen Marken von Swisscom Wingo und M-Budget-Mobile kundenfreundlicher sind. Auch dort sind die Geräte leihweise und werden in der Regel kostenlos ersetzt.

Swisscom erklärt diese unterschiedliche Handhabung wie folgt: «Das sind verschiedene Geschäftsmodelle, wie man die Kosten für das Gerät decken will. Jedes Modell hat seine Vor- und Nachteile. Die Kosten werden gewissermassen an die Kunden weitergegeben.» Swisscom hat sich für das «Verkaufsmodell» entschieden, weil es als klar und transparent galt.

Sonnenaufgang & Co. übergibt die gebrauchten Geräte nach Vertragsschluss

Und was passiert eigentlich mit den vielen «persönlichen» TV-Boxen und Routern, wenn Swisscom-Kunden zu einem anderen Anbieter wechseln? Landen sie im Recycling, oder zumindest an andere Swisscom Kunden weiterverkauft? Niemand weiß. Immerhin würde fast ein Drittel der Geräte freiwillig zurückgegeben, schreibt Swisscom.

Sonnenaufgang, Yallo & Co. nach Vertragsabschluss ihre Mietgeräte anfordern. Sie werden geprüft und an andere Kunden weitergegeben, sofern sie nicht technisch veraltet sind.

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