Der Bonus auf die Lebenshaltungskosten geht Umweltausschuss

Ein weiterer Teil des Hilfspakets der Regierung steht für das Nationalratsplenum bereit

Wien (PK) – Die Abgeordneten haben dem Umweltausschuss heute grünes Licht für einen weiteren Teil des Hilfspakets der Bundesregierung gegeben. Die Novelle des Klimarabattgesetzes sieht einen Inflationsausgleichsbonus und die Verschiebung des Beginns regionaler Anpassungen bis 2023 vor. Die soziale Genauigkeit des Sonderzuschlags muss mit einer Differenzierung nach Einkommen gewährleistet werden.

Eine FPÖ-Forderung zur Abschaffung des CO2-Preises zum Inflationsstopp wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt. Mehrere COVID-19-Berichte wurden einstimmig genehmigt.

Die Änderung des Klimaschutzgesetzes enthält einen Antiinflationsbonus als Teil des staatlichen Hilfspakets

Die Abgeordneten August Wöginger (ÖVP) und Jakob Schwarz (Grüne) haben eine Novelle des Anfang des Jahres verabschiedeten Klimaschutzgesetzes (2663/A) eingebracht. Dazu gehören Maßnahmen aus dem Entlastungspaket der Bundesregierung. Neben dem Klimabonus ist für 2022 ein zusätzlicher Antiinflationsbonus geplant und die regionale Anpassung erst ab 2023. Der ursprünglich geplante Sockelbetrag und ergänzende regionale Anpassungssystem werden jedoch erst ab 2023 vollständig umgesetzt Die soziale Richtigkeit des Sonderzuschlags muss mit einer Differenzierung nach Einkommen gewährleistet sein. Beispielsweise sollte bei einem Jahreseinkommen von mehr als 90.000 € der Sonderzuschlag im Rahmen der persönlichen Einkommensteuerabrechnung zur Bemessungsgrundlage hinzugerechnet werden. Dem Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und Grünen zugestimmt.

Der CO2-Preis sei ein notwendiger Schritt, erklärte Joachim Schnabel (ÖVP) in der Debatte. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen wurde der Starttermin jedoch verschoben und Entlastungsmaßnahmen ergriffen.

Julia Elisabeth Herr (SPÖ) kritisierte die Behandlung des Klimabonus im Umweltbereich statt im Haushaltsausschuss. Er bemängelte auch, dass man nicht von sozialer Genauigkeit sprechen könne, wenn nur 127.000 Menschen den Lebenshaltungskostenzuschlag nicht erhalten würden. Von dieser Entlastung profitieren auch wohlhabende Menschen, die viel CO2 ausstoßen.

Angesichts der massiven Preiserhöhungen seien die Maßnahmen zwar nur ein Tropfen auf den heißen Stein, er stimme aber trotzdem zu, sagte Walter Rauch (FPÖ).

Die Maßnahmen würden einen Großteil der „fossilen Inflation“ abdecken und seien daher eine „sehr gute Entlastung“, weil sie für eine Familie mit zwei Kindern jährlich 1.500 Euro zusätzlich bedeuten, sagte Kommissionspräsident Lukas Hammer (Grüne). Der Klimabonus und der Antiinflationsbonus seien gute Instrumente für eine Umverteilung von oben nach unten, stimmte Martin Litschauer (Grüne) zu und hob die zu erwartende soziale Differenzierung hervor.

Fiona Fiedler (NEOS) sprach sich gegen eine Gießkannenpolitik aus und forderte einen gezielteren Mitteleinsatz, etwa für Infrastrukturprojekte oder die Unterstützung sozial Benachteiligter.

FPÖ: Abschaffung der CO2-Preise, um die Inflation zu stoppen

Die FPÖ-Abgeordneten Walter Rauch und Christian Hafenecker befürworten die Abschaffung des CO2-Preises als Novelle des Nationalen Emissionshandelsgesetzes (2580/A). Die ökosoziale Steuerreform belastet die Bevölkerung enorm. Die „CO2-Steuer“ vom 1. Juli 2022 wird die ohnehin schon hohen Preise für Kraftstoff, Öl und Gas weiter in die Höhe treiben und vielen Menschen große finanzielle Probleme bereiten. Die Antragsteller bekräftigen ihre Behauptung, dass der Klimabonus diese Mehrkosten nicht deckt und die Inflation weiter anheizen wird.

In der Debatte kritisierte Walter Rauch (FPÖ) den CO2-Preis als zusätzliche Steuer sowie die Aktivierung des Steinkohlekraftwerks Mellach mit massiven CO2-Emissionen und gleichzeitig den CO2-Preis. Umweltministerin Leonore Gewessler entgegnete, sie habe keine Pläne, das Kohlekraftwerk in Betrieb zu nehmen. Bei einer Gefährdung der Versorgungssicherheit müssen jedoch äußerste Notfallmaßnahmen ergriffen werden. Der Antrag wurde mit den Stimmen der ÖVP und der Grünen vertagt.

Das Ministerium für Klimaschutz wird über die Verwendung des COVID-19-Krisenreaktionsfonds berichten

Seit Anfang 2021 berichtet Bundesministerin Leonore Gewessler regelmäßig über finanzielle Maßnahmen, die das Bundesministerium für Klimaschutz (BMK) mit Mitteln aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in den Bereichen Innovation und Technologie, Klima und Umwelt unterstützt. und Energie sowie Mobilität. Einige der Förderprogramme wurden 2021 abgeschlossen. Für einige längerfristige Projekte werden noch 2022 Zahlungen geleistet. Hinsichtlich des Haushaltskapitels 43: Klima, Umwelt und Energie teilte das BMK mit, dass im Dezember 2021 (III-564 dB) und 2022 im Januar (III-600 dB), Februar (III-617 dB), März (III -631 dB) und April (III-670 dB) gab es keine Zu- und Abflüsse aus dem COVID-19 Crisis Management Fund. Die Berichte wurden einstimmig angenommen. (Fortsetzung des Umweltausschusses) pst

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