Hauptsächlich für Reisende
Wenn Sie einen zweiten Boost wünschen, können Sie ihn jetzt bekommen
Aus medizinischen Gründen wird laut Bundesrat kein weiteres Crown-Piks benötigt. Aber wenn Sie einen vierten Impfstoff wollen, sollten Sie ihn bekommen können. Dies kann insbesondere bei manchen Urlaubsreisen notwendig sein. Sie müssen es selbst bezahlen.
Gepostet: 12:49 Uhr
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Aktualisiert: vor 21 Minuten
Wer vollständig geimpft oder genesen ist, ist nach aktuellen Daten und der aktuellen Lage weiterhin gut gegen die schwere Erkrankung Covid-19 geschützt. Der Bundesrat ist davon überzeugt. Mit Ausnahme von Menschen mit stark geschwächtem Immunsystem besteht derzeit aus medizinischer und epidemiologischer Sicht keine Notwendigkeit für eine weitere Auffrischimpfung.
Aus urlaubstechnischer Sicht jedoch zumindest in einigen Ländern. Auch wenn Sie in der Regel mit einem negativen Test einreisen können, kann eine Impfung einfacher sein, wenn Sie zum Beispiel in mehrere Länder reisen möchten.
Der Preis steht noch nicht fest
Deshalb hat der Bundesrat beschlossen, dass sich Personen, die reisen möchten, neu im Viertens, ihrem Hausarzt oder einer anderen Impfstelle impfen lassen können. Aber Sie müssen die Spritze nicht bezahlen, der Bund oder die Krankenkasse zahlen nicht. Wie teuer es wird, kann der Bund nicht sagen: «Der Preis wird von den Kantonen und Impfstellen festgelegt. Die Bundesregierung kann keine verbindlichen Preisangaben machen“, heißt es im entsprechenden Merkblatt.
Reise in die Zeit der Krone
Jedes Land legt seine eigenen Einreisebestimmungen fest, die ein Test oder eine Impfung sein können. Auch der Zeitraum seit der letzten noch als Immunität anerkannten Impfung ist unterschiedlich.
Die Bundesregierung empfiehlt daher, Reisende kurz vor der Einreise über die entsprechenden Auflagen zu informieren. Akzeptiert ein Land einen längeren Zeitraum nach der 270-tägigen Impfung, ist das in der Schweiz ausgestellte Zertifikat weiterhin gültig.
Viele Länder ausserhalb Europas akzeptieren keine elektronischen Zertifikate oder die Beantragung von Schweizer Zertifikaten. Daher muss das Covid-Zertifikat immer ausgedruckt und auf Papier sein. Außerdem ist zu klären, ob das Ziel der Reise den gelben Internationalen Impfausweis für die Einreise verlangt.
Jedes Land legt seine eigenen Einreisebestimmungen fest, die ein Test oder eine Impfung sein können. Auch der Zeitraum seit der letzten noch als Immunität anerkannten Impfung ist unterschiedlich.
Die Bundesregierung empfiehlt daher, Reisende kurz vor der Einreise über die entsprechenden Auflagen zu informieren. Akzeptiert ein Land einen längeren Zeitraum nach der 270-tägigen Impfung, ist das in der Schweiz ausgestellte Zertifikat weiterhin gültig.
Viele Länder ausserhalb Europas akzeptieren keine elektronischen Zertifikate oder die Beantragung von Schweizer Zertifikaten. Daher muss das Covid-Zertifikat immer ausgedruckt und auf Papier sein. Außerdem ist zu klären, ob das Ziel der Reise den gelben Internationalen Impfausweis für die Einreise verlangt.
Sie müssen keinen Reisenachweis, wie z. B. ein Flugticket, vorlegen. Das bedeutet, dass auch diejenigen, die hier bleiben, sich aber mit einem weiteren Update gegen das Corona-Virus sicherer fühlen, die vierte Impfung bekommen können. Aber auf eigene Faust.
Sie sollten mit Verstärkung warten
Eine zweite Auffrischimpfung empfiehlt der Bundesrat derzeit aber nicht: Auch für besonders gefährdete Personen ist es sinnvoller, die neue Auffrischimpfung erst dann durchzuführen, wenn die Infektionszahlen wieder steigen, weil der Impfschutz am höchsten ist in den Wochen und Monaten nach der Impfung.
Vor den Sommerferien informieren das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Impfkommission (Ekif) über den aktuellen Stand der Impfempfehlungen für Herbst und Winter. Eine Ausweitung des Personenkreises, für den eine zweite Verstärkung empfohlen wird, sei wahrscheinlich.