Der Bundesrat hat keinen Anspruch auf ein «schnelles» Internet.

Der Bundesrat hat am Freitag den höchst umstrittenen Entwurf der Bundesregierung für eine Verordnung über die Mindestanforderungen an die Berechtigung zur Erbringung von Telekommunikationsdiensten (TKMV) unverändert verabschiedet. Die vom Bundestag im vergangenen Jahr im Telekommunikationsgesetz (TKG) verankerte Mindestbandbreite für den Download des „schnellen“ Internetrechts liegt daher künftig bei 10 Mbit/s. Für den Upload müssen mindestens 1,7 MBit/s gesichert sein.

Die Ausschüsse für Verkehr, Agrarpolitik und Verbraucherschutz sowie für die Wirtschaft hatten zuvor die Vorgaben der Regulierungsbehörde wegen zu geringer Entlade- und Ladebandbreite kritisiert: Sie entsprachen nicht den aktuellen Anforderungen. Bei paralleler Nutzung in Mehrpersonenhaushalten wird die Bandbreite der einzelnen Heimanwender reduziert. Daher fordern die Gremien eine Erhöhung der Anforderungen, teilweise mit unterschiedlichen Werten.

Es stürzte bei 30 Mbit/s ab

Die Verkehrspolitiker des Landes drängten auf eine Downloadrate von mindestens 30,8 MBit/s, die Auslastung wollten sie auf 5,2 MBit/s erhöhen. Der Wirtschaftsausschuss sprach zudem eine „Hilfsempfehlung“ aus, dass die TKMV bei 15,4 Mbit/s Downlink und 2,6 Mbit/s Uplink landen solle. Im Bundesratsplenum fanden jedoch alle Änderungsanträge der Fachausschüsse keine Mehrheit.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung zudem in einem Beschluss auf, das Telekommunikationsminimum im Rahmen der stetig steigenden technischen Anforderungen an Internetzugänge und Sprachtelekommunikationsdienste zügig weiterzuentwickeln. Er bemängelt, dass die Verordnung nicht den Erwartungen der „schnellen Internet“-Bürger entspreche.

In einer ergänzenden Stellungnahme hat die Bundesregierung den Ländern zugesichert, die Mindestdownloadrate von 10 auf 15 Mbit/s anzuheben. Dies wird 2023 mit der ersten geplanten Evaluierung und Überarbeitung der TKMV geschehen. Auch Daniela Kluckert (FDP), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Digitalisierung und Verkehr, kündigte für dieses Jahr ein Gutachten zur Verordnungsreform an.

Netzbetreiber kritisieren den neuen Rechtsanspruch und warnen, dass Baufirmen nicht für die Verlegung von Kabeln zu abgelegenen Häusern zuständig seien. Damit würde die ohnehin begrenzte Baukapazität des allgemeinen Glasfaserausbaus fehlen. Der Branchenverband VATM hatte zuvor angemerkt, dass eine Vervielfachung der Bewerber durch höhere Mindestbandbreiten „nicht beherrschbar“ sei.

Ermöglicht mobile Verbindungen

„Dass der Bundesrat seine Blockadehaltung in letzter Minute aufgegeben hat, war rückständig, höhere Bandbreitenanforderungen und Latenzanforderungen waren weder rechtlich noch technisch vertretbar.“ Gratulation an den Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko). die Entscheidung. Wünschenswert sei, dass „alle Anschlusstechniken, auch Mobilfunk, für die Grundversorgung zugelassen werden“, betont der Bundesverband Glasfaseranschlüsse (Buglas).

Auch Digitalminister Volker Wissing (FDP) hatte sich gegen höhere Bandbreiten ausgesprochen. Wenn die Politik jetzt den Ausbau einer hohen „Mindestversorgung“ plane, gebe es 2030 keine Vollversorgung mehr mit Glasfaser, sagte der Minister. Neben dem Tiefbaudilemma wollten die Telekommunikationsunternehmen den Staat nicht als Konkurrenten. Jutta Gurkmann, Vorsitzende des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv), bezeichnete dagegen eine Verbesserung des Regierungsentwurfs aus Verbrauchersicht als unerlässlich.

Mit Zustimmung des Bundesrates kann die TKMV nun rückwirkend per 1. Juni in Kraft treten. Grundsätzlich könnte die Bundesnetzagentur ausnahmsweise geringere Bandbreiten und schlechtere Latenzzeiten zulassen. Für satellitengestützte Internetdienste gibt es bereits eine Sonderregelung: Normalerweise kann die maximal erlaubte Latenz nur mit erdnahen Satelliten erreicht werden. In Ausnahmefällen können aus Gründen der Verhältnismäßigkeit auch andere Satellitentechnologien mit längerer Latenzzeit genutzt werden.

(vbr)

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