Der Bundestag setzt die Schuldenbremse für 2022 erneut aus

Die Folgen der Kronenkrise und des Ukrainekriegs belasten Bürger und Haushalte. Deshalb will die Bundesregierung 2022 weitere Kredite aufnehmen. Der Bundestag stimmt nun zu.

Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie und des Krieges in der Ukraine hat der Bundestag die Schuldenbremse des Grundgesetzes erneut aufgehoben. Dadurch konnte der Bund zusätzliche Kredite aufnehmen. Diese Entscheidung ist nur in außergewöhnlichen Notfällen möglich.

Das Parlament hatte bereits in den beiden Vorjahren große Kredite zugelassen, damals wegen der Corona-Krise. Diesmal hätte der russische Angriff auf die Ukraine weitreichende Auswirkungen, argumentierte die Ampelregierung. Daher liege weiterhin ein “außerordentlicher Notfall” vor. Die erforderliche Mehrheit der Bundestagsabgeordneten hat der Anwendung der Ausnahmeregelung zugestimmt. In einer namentlichen Abstimmung stimmten 398 Abgeordnete dafür, 251 dagegen und 35 Abgeordnete enthielten sich der Stimme.

Für das laufende Jahr werden neue Schulden in Höhe von 138,9 Milliarden Euro erwartet. Das sind rund 115,7 Milliarden mehr als das Grundgesetz eigentlich zulässt. Mit dem Geld sollen unter anderem Hilfspakete finanziert werden, die steigende Inflation und hohe Energiepreise bei den Bürgern ausgleichen sollen. Nach aktuellem Beschluss soll die Rückzahlung der zusätzlichen Schulden nun im Jahr 2028 beginnen und Ende 2058 enden.

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