Stand: 24.06.2022 11:01 Uhr
Paragraf 219a wird seit Jahren angefochten, nun gehört er der Geschichte an. Der Bundestag hat beschlossen, das Werbeverbot für Abtreibungen aufzuheben. Die Ampel sprach von einem “Triumph”, Kritik kam von Union.
Mit großer Mehrheit hat der Bundestag die Abschaffung des § 219a beschlossen. Bis heute regelt es das Werbeverbot für Abtreibungen. Gleichzeitig hat sie es Ärzten aber auch unmöglich gemacht, öffentlich ausführlich über Abtreibungen zu informieren, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen.
Die Fraktionen der Koalition aus SPD, Grünen und FDP sowie die Linksfraktion stimmten für die Streichung des § 219a StGB. Union und AfD stimmten dagegen.
Buschmann: „Aus der Zeit“
Bundesjustizminister Marco Buschmann von der FDP sagte, die Abschaffung sei beendet. “Es ist an der Zeit”, sagte Buschmann in der Schlussdebatte im Bundestag. Jede Verurteilung nach § 219a StGB ist „eine weitere Verurteilung“. Buschmann erklärte, wenn eine Frau vor dem schwierigen Thema eines möglichen Schwangerschaftsabbruchs stehe, suche sie heutzutage „meistens“ zuerst im Internet nach Informationen. Dort können „alle Trolle und alle Verschwörungstheoretiker“ das Thema verbreiten; hochqualifizierte Ärzte sind jedoch verboten. “Es ist absurd, es ist veraltet, es ist unfair und deshalb beenden wir diese Situation.”
Bundesfamilienministerin Lisa Paus sprach von einem “Triumph”. Auf diese Weise werde die Selbstbestimmung von Frauen in Deutschland gestärkt, sagte die grüne Politik. „Heute ist ein guter Tag für Ärzte in Deutschland und besonders für Frauen in unserem Land.“ Ab sofort können ungewollte Schwangere mit „fachkundiger Beratung und guter Betreuung“ rechnen, erklärte die Ministerin.
Kritik an Union und AfD
Scharfe Kritik kommt aus der Unionsfraktion: Der Ampelkoalition gehe es aus “gruppendynamischen Gründen” vor allem darum, “gemeinsam Erfolgserlebnisse zu erzeugen”, sagte die Rechtsausschussvorsitzende Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU).
Jeder kann die Notlage einer ungewollt schwangeren Frau nachvollziehen. „Aber wir denken auch an das Lebensrecht des Kindes, und das ist der wesentliche Unterschied, den ich zwischen uns sehe“, sagte Winkelmeier-Becker an die Koalitionsfraktionen gerichtet. Die Streichung des 219. ermögliche “aktive Internetwerbung”, warnte der CDU-Politiker. Dies deutet darauf hin, dass eine Abtreibung „eine normale medizinische Behandlung ist“, was nicht der Fall ist.
Auch die AfD hält die Abschaffung für falsch und betont, dass Frauen sich nun ausführlich über Abtreibungen informieren können und die Rechte des ungeborenen Lebens nicht vernachlässigt werden sollten.
Hänel verfolgt die Debatte auf der Besuchertribüne
Neben der Streichung sieht der Bundestagsbeschluss die Aufhebung von Urteilen gegen Ärzte vor, die seit dem 3. Oktober 1990 auf der Grundlage des Paragrafen ergangen sind. Dies gilt für die Gießener Hausärztin Kristina Hänel, die 2017 auf der Grundlage verurteilt wurde des Artikels 219a und kämpft seit Jahren für die Abschaffung des Paragraphen. Sie saß mit anderen Bundestagsärzten auf der Besuchertribüne.