Der Bundeswehrkommandant zu freizügig auf dem Dating-Portal

Frauen im Dienst und Männer in besonders repräsentativen Rollen müssen auch privat im Internet zurückhaltend auftreten. Ein Bataillonskommandeur konnte für sein Profil auf einem Dating-Portal einen Verweis erhalten, entschied das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am Mittwoch. Laut Gericht hatte der der Bundeswehr „bekannte“ Soldat geschrieben, er habe eine „offene Beziehung, die Sex sucht. Alle Geschlechter sind willkommen“.

Er stellte auch ein Foto von sich zur Verfügung. Sein Disziplinarvorgesetzter erteilte ihm einen Verweis, dem das Truppendienstgericht stattgab. Er argumentierte, dass die Erstellung des Profils die moralische Integrität des Kommandanten in Frage stellte. Außenstehende haben den Eindruck, dass sie sich und ihre Sexualpartner auf reine Sexualobjekte reduzieren, was sich auch negativ auf den guten Ruf der Bundeswehr auswirkt.

Das Bundesverwaltungsgericht bezweifelte nun diese Argumentation. Das Wehrdienstgericht sei zu Unrecht davon ausgegangen, dass die privaten Aussagen des Soldaten der Bundeswehr insgesamt zugerechnet würden, erklärte er. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch das Recht, im Internet Kontakt zu Gleichgesinnten zu suchen. Die Menschen sind frei, ihre sexuellen Beziehungen zu wählen und promiskuitives sexuelles Verhalten zu zeigen.

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Die Entscheidung sei aber richtig gewesen, entschieden die Leipziger Richter. Denn der Soldat mit persönlicher Verantwortung für 1000 Menschen muss bei der Wahl seiner Worte und Bilder seine berufliche Position berücksichtigen. Die Worte „offene Beziehung auf der Suche nach Sex. Alle Genres sind willkommen.“ Er ließ Zweifel an der notwendigen charakterlichen Integrität aufkommen.


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