Die Hürde: Radio- und Fernsehtarife werden pro Haushalt abgerechnet, nicht pro Kopf.
Bild: Schlussstein
Benachteiligt die Quote von Radio und Fernsehen Singles? Nein, sagt das Bundesverwaltungsgericht. Doch Anwalt Alex Bauert will seinen Kampf für eine Kopfsteuer fortsetzen.
SRF-Programme kosten nicht für alle gleich viel. Alleinlebende zahlen für „Tagesschau“, „Arena“, Filme und Dokumentationen mehr als Mitglieder eines großen Haushalts.
Ab dem 1. Januar 2019 gibt es in der Schweiz keine gerätebezogenen Radio- und Fernsehtarife mehr. Stattdessen wird diese pro Haushalt berechnet, egal wie viele Personen unter einem Dach zusammenleben. Kosten: CHF 335 pro Jahr.
Alex Bauert lebt allein, muss aber als Alleinstehender die gleichen Abgaben zahlen wie eine fünfköpfige Familie. Laut dem Anwalt und Psychologen ist das diskriminierend. Er reichte deshalb Beschwerde bei der Rundfunk- und Fernsehsteuererhebungsstelle (Serafe) ein. Es besteht eine offensichtliche Ungleichbehandlung gegenüber Personen aus Mehrpersonenhaushalten.
Laut BAKOM sind Singles nicht vor Diskriminierung geschützt
Er wurde bei Seraphim abgelehnt und ging dann zum Bundesamt für Kommunikation (Ofkom). Dort forderte Bauert, bis zur Schaffung einer neuen diskriminierungsfreien Rechtsgrundlage von der Zahlungspflicht befreit zu werden.
Doch auch das Bundesamt folgte seinen Argumenten nicht. Denn gemäss BAKOM ist eine alleinstehende Person eine Person, die gewollt oder ungewollt ohne Beziehung lebt. Außerdem müssen Sie nicht Single sein, ein potenzieller Partner kann woanders wohnen. Beide Modelle befinden sich im Wandel und stehen daher nicht unter Diskriminierungsschutz.
Wenn jemand alleine lebt, sagt das laut BAKOM nichts über die wirtschaftliche Situation des Haushalts aus. Schließlich sei der jährliche Gesamtbetrag von 335 Franken «nicht unverhältnismässig hoch».
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Bauert zog vor das Bundesverwaltungsgericht, das sich nun aber mit dem BAKOM einig ist. In dem Urteil, das Blue News vorliegt, folgen die Richter der Argumentation des Bundesamtes.
Gemäss Bundesverwaltungsgericht hat das BAKOM zu Recht auf den hohen Verwaltungsaufwand verwiesen, ob jede Person einzeln abgerechnet werden soll. Zudem hat der Gesetzgeber den Begünstigten der Ergänzungsleistungen Rechnung getragen, indem er sie von der Steuer befreit hat.
Bauert will vor Bundesgericht ziehen
In einem Interview mit Blue News zeigt sich Alex Bauert enttäuscht von dem Urteil. Als Alleinstehende in einem Einpersonenhaushalt fühlen Sie sich durch den Haushaltsanteil diskriminiert und fordern weiterhin einen Anteil pro Kopf. Deshalb will er vor Bundesgericht ziehen.
Insbesondere kann es die Argumentation des BAKOM nicht nachvollziehen, es strebe eine Änderung der Einzelexistenz an. Dem wird entgegengehalten, dass dies letztlich auch für eine politische Meinung oder Religionszugehörigkeit gelte.
Bauert findet: „Singlesein kombiniert mit Alleinleben sollte als Diskriminierungskategorie anerkannt werden.“ Ihm wartet nun der Bundesgerichtshof und möglicherweise auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Denn für ihn steht fest: “Die Vorinstanzen haben sich vorbehaltlos mit Diskriminierung auseinandergesetzt.”
Für Sylvia Locher ist das Thema Ungleichbehandlung bei Haushaltsanteilen „ein Anliegen, das alle Alleinstehenden betrifft“. Als Präsidentin von Pro Single Schweiz setzt sie sich seit Jahren für die Interessen von Singles ein.
2020 hat der Verein im Auftrag seiner Mitglieder Urs Saxer, Professor für Medienrecht an der Universität Zürich, ein Rechtsgutachten erstellen lassen. Er kam zu dem Schluss, dass eine Erhebung auf der Grundlage der Anzahl der Personen in Haushalten „viel mehr im Einklang mit der Gleichheit vor dem Gesetz“ stünde als die derzeitige Praxis.
Wie Bauert ärgert sich Sylvia Locher vor allem über die Begründung, dass man Single sein kann: „Das ist das Endergebnis“, sagt sie. „Sie können dieses Argument auch auf den Familienstand übertragen. Wenn sich Paare das nächste Mal benachteiligt fühlen, sagen Sie einfach: ‚Verheiratet zu sein verändert sich.’
“Die angebliche Überlegenheit der Familie”
Locher sieht das Urteil erneut als Beispiel dafür, wie “Singles als finanzieller Puffer dienen sollten”. In der Gerichtsentscheidung wird die “angebliche Überlegenheit der Familie gerichtlich zementiert”.
Für Locher hat der Streit um den Eigenheimanteil nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine emotionale Komponente: „Wörter wie Junggeselle oder Junggeselle wecken bei vielen Menschen einen schwer zu erklärenden Widerstand.“ Auch deshalb sagt er: „Daher unterstütze ich ausdrücklich das Vorgehen von Herrn Bauert.“
Der Verein Pro Single erhebt nun sogar die kritische Initiative der SRG «200 Franken reichen!» Unterstützung. Das dahinter stehende Komitee bürgerlicher Politiker will, dass die Tarife der Seraphim von 335 auf 200 Franken im Jahr gesenkt werden.
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22.12.2021