Der Fall des Attentäters von der Goldküste wird erneut vor dem Obersten Gerichtshof verhandelt

Der Mord im Dezember 2014 in der elterlichen Villa in Küsnacht ZH war eine Barbarei. Ab Montag muss das Zürcher Obergericht neu beurteilen, ob der Deutsche Ruben K.* (37) seinen Kollegen Alex Faber (†23) im Wahnsinn getötet und sein damaliges Versprechen in einem Londoner Hotel gebrochen hat. Das Bundesgericht hob das Urteil im vergangenen Jahr auf.

Der Fall des Costa-Dorada-Mörders beschäftigt die Justiz seit Jahren. Im Jahr 2019 hatte der High Court das erstinstanzliche Urteil des Miles District Court in zweierlei Hinsicht „gefegt“.

Das Opfer soll ihm als bedrohlicher Außerirdischer erschienen sein

In den Ermittlungen gab der Sohn des beschuldigten Galeristen an, seine Lebensgefährtin mit einem bedrohlichen Außerirdischen mit grünem Gesicht, roten Augen und langen Ohren verwechselt zu haben. Mit einem Übermaß an Gewalt schlug er mit einem 1,2 Meter hohen, sechs Pfund schweren Leuchter auf Kopf und Körper seines langjährigen Partners. Anschließend wurde dem noch lebenden Schwerverletzten eine große Kerze in den Hals geworfen und schließlich erdrosselt.

Die Verteidigung machte seinen Kokain- und Ketaminkonsum für die schreckliche Tat verantwortlich. Er wurde von seinen Wahnvorstellungen beherrscht und war unschuldig.

Für das Bezirksgericht Meilen war Ruben K. schuldig

Das Amtsgericht wollte mit der Alien-Geschichte nichts zu tun haben. Auch das Landgericht widersetzte sich dem Sohn des Galeristen, der alles abgestritten hatte, beim Sexualstraftäter-Vorwurf seiner damaligen Zusage deutlich. Die Frau hatte ausgesagt, Ruben K. habe sie in einem Londoner Hotel vergewaltigt und sexuell missbraucht. Erstes Urteil: 12,5 Jahre Haft.

Zwei Jahre später musste sich das Zürcher Obergericht mit dem Fall befassen. Ruben K. hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Und das mit durchschlagendem Erfolg: Das Gericht entschied, dass er den Mord an seinem Partner Alex wegen selbstverschuldeten Wahnsinns begangen hatte. Ruben K. ist nicht zu leugnen, dass er in einer Ketamin-Manie gehandelt hat. „Also hat er seinem Opfer eine Nikolauspuppe aufgesetzt“, so das Gericht.

Die Strafe wird von 12,5 Jahren auf drei Jahre Haft herabgesetzt

Für dieses Vergehen ist eine Freiheitsstrafe von drei Jahren angemessen. Von den Sexualdelikten wurde Ruben K. im Zweifel für den Angeklagten freigesprochen.

Zusätzlich zu der Haftstrafe wurde er zu einer Krankenhausbehandlung verurteilt, um seine Drogenabhängigkeit zu heilen.

Mutter des Opfers: „Ich habe leider keine Erwartungen“

Nach dem Prozess zeigte sich Katja Faber (58), die Mutter des Opfers, empört über das BGH-Urteil. «Das Leben meines Sohnes hat offensichtlich keinen Wert», sagte er damals gegenüber «Blick». “Der Tod meines Sohnes ist kein Kollateralschaden eines Süchtigen wie ein zerbrochenes Fenster.”

Auch Katja Faber will diesmal persönlich bei der Verhandlung dabei sein. Leider hat sie keine Erwartungen. „Seit der Ermordung meines Sohnes sind siebeneinhalb Jahre vergangen. Verspäteter Gerechtigkeit wird Gerechtigkeit verweigert», sagte er gegenüber «Blick».

*Name geändert

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