Weisungsberichte des berufenen Justizministers
Wien (PK) – Mit einer aktuellen Novelle des Transaktionsgesetzes 2022 müssen die gesetzlichen Regelungen zur sogenannten Gesellschaftergründung – also dem weiteren Ausbau einer bereits marktbeherrschenden Beteiligung – teilweise liberalisiert und in der Praxis möglichst handhabbar gemacht werden. Neben ÖVP und Grünen stimmten im Justizausschuss auch FPÖ und NEOS für den Vorschlag. Kritisch äußerten sich SPÖ-Sprecher, die glauben, dass die Neuregelung Minderheitsaktionäre schlechter stellt.
Die Abgeordneten nahmen einstimmig die Richtlinien der Justizministerin für die Jahre 2011 bis 2018, überwiegend die Jahre 2014 bis 2020, zur Kenntnis. Ein NEOS-Reformantrag wurde verschoben, um die Gründung zu erleichtern.
Gesetzentwurf über die Eingliederung von Aktionären und über die Beschwerde gegen die Entscheidungen des Optionsausschusses
Änderungen des Einschleichens (1526 dB) sollen vor allem den Aktionären zugute kommen, die allein oder mit gemeinsam handelnden juristischen Personen eine kontrollierende Beteiligung an einer börsennotierten Gesellschaft halten, aber nicht über die absolute Mehrheit der Stimmrechte verfügen. Die positiven Effekte für diese Gesellschafter sollen laut Vorschlag in einer Erweiterung ihrer strategischen Handlungsspielräume oder in einer Reduzierung der Kosten für Rechtsberatung gesehen werden.
Die Gebotspflicht soll künftig nur noch bei einem Zukauf von drei und nicht wie bisher von zwei Prozentpunkten ausgelöst werden. Frühere Anteilsübertragungen sind zu berücksichtigen. Unter anderem werden auch zwei Tatbestände definiert, in denen statt der Angebotspflicht eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Kontrollgremium besteht, etwa wenn ein Aktionär bereits eine Mehrheitsbeteiligung hatte, diese dann aber nur vorübergehend nicht erreicht hat es. . Dagegen soll ein Anstieg im Bereich unterhalb der Mehrheitsbeteiligung nur zu einer einmaligen Angebotspflicht führen.
Um die österreichische Rechtslage an ein Urteil des EuGH anzupassen, soll es auch möglich sein, gegen die Entscheidungen der Betriebskommission Berufung zum Landesgericht Wien einzulegen und die Möglichkeit der Parteistellung im Feststellungsverfahren zu erweitern. . Auch für dieses neue Beschwerdeverfahren müssen die entsprechenden Gerichtsgebühren mit einer Änderung des Gerichtskostengesetzes neu festgesetzt werden.
Während Philipp Schrangl (FPÖ) um Kostenübernahme für eine vom Landesgericht Wien geforderte Zusatzstelle bat, lobte Johannes Margreiter von NEOS die Verbesserung der Rechtsschutzmöglichkeiten für die Entscheidungen der Optionskommission. Zu beachten ist für ihn, inwieweit die Anhebung der Schwelle von zwei auf drei Prozent mit einer Bevorzugung von Großaktionären einhergeht. Christian Drobits (SPÖ) äußerte deutliche Kritik an der Anhebung der Schwelle, die er als klaren Nachteil für Minderheitsaktionäre sieht. Klaus Fürlinger (ÖVP) hingegen sagte, es müsse eine Grenze von entweder zwei oder drei Prozent gesetzt werden, die keine “böswillige Liberalisierung” darstelle. Agnes Sirkka Prammer (Grüne) sagte, aus ihrer Sicht beträfen die Änderungen ein Ausmaß, das “kaum vertretbar” sei.
NEOS fordert „echten Neustart“
Die NEOS (1618/A (E)) fordert eine umfassende Modernisierung der Rahmenbedingungen rund um das Thema Unternehmensgründung. Die Corona-Pandemie hat die Schwächen und Defizite der Strukturen in Österreich aufgezeigt und aufgezeigt, was besser gemacht werden könnte. Seit vielen Jahren wird eine umfassende Reform diskutiert, aber nicht durchgeführt, die die Gründung und Ansiedlung attraktivsten Wohnraums erleichtern soll. Aufgrund dieser Reformverzögerung rangiert Österreich laut Johannes Margreiter (NEOS) auf Platz 127 im „Starting a Business“-Ranking der Weltbank. Notwendig sind die Verbesserung der Rahmenbedingungen von Unternehmen und Gründern, eine Modernisierung des Gesellschaftsrechts, die Schaffung eines One-Stop-Shops und das Bekenntnis zur Mitarbeiterbeteiligung. Eine Gründung soll in 24 Stunden möglich sein, digital und zu maximal 100 € kosten. Der Antrag wurde mit den Stimmen der ÖVP und der Grünen vertagt.
Die Debatte im Ausschuss zeige, dass die Petition ein sehr komplexes Thema sei, das viele Bereiche berühre, erläuterte Justizministerin Alma Zadić die unterschiedlichen Positionen. Die Regierung befasst sich mit dem Problem für Start-ups und fordert den Gesetzgeber auf, geduldig zu sein. Ziel ist es, die Gründung eines Unternehmens zu erleichtern und gleichzeitig Transparenz und Rechtssicherheit zu wahren. Österreich werde laut Justizministerin immer wieder für die im internationalen Vergleich hohen Standards gelobt, aber auch anerkannt, dass für aufstrebende Unternehmen gewisse Vereinfachungen nötig seien.
Weisungsberichte der Justizministerin für die Jahre 2019 und 2020
In den Jahren 2011 bis 2018 hat das Justizministerium nach Abschluss der zugrunde liegenden Verfahren insgesamt 69 Verfügungen erlassen. Dies geht aus dem Belehrungsbericht 2019 hervor (III-161 dB). Justizministerin Alma Zadič listet insgesamt 65 Fälle auf, mit zwei Weisungen in vier Fällen. Laut Belehrungsbericht 2020 hat das Justizministerium im Zeitraum 2014-2020 52 Weisungen erteilt, nachdem das zugrunde liegende Verfahren bereits abgeschlossen war, davon jeweils zwei Weisungen in drei Verfahren (III-447 dB). In 18 Fällen lautete die Weisung, das Verfahren einzuleiten oder fortzusetzen oder gezielt nachzufragen. Mit 42 Weisungen (60,9 %) laut Gutachten 2019 und 34 Weisungen (65,4 %) laut Gutachten 2020 lag der regionale Schwerpunkt auf dem Landesgericht Wien. Der Unterrichtsbericht 2019 wurde einstimmig und der Unterrichtsbericht 2020 mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS mehrheitlich angenommen. Ein Antrag der FPÖ, den Untersuchungsbericht 2020 nicht im Ausschuss fertigzustellen und im Plenum zu debattieren, war mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und NEOS in der Minderheit.
Unterrichtsberichte seien sehr wichtig und würden die Anweisungen transparent machen, sagte Justizministerin Alma Zadić. Was die Zukunft des Managements betrifft, hat der Minister auf eine Arbeitsgruppe zu einer Bundesanwaltschaft verwiesen. Diese würde einen Vorschlag erarbeiten, wie man von einem Oberbefehlshaber zu einem Politiker zu einem Oberbefehlshaber wird. Der geringste Verdacht politischer Einflussnahme schade dem Ansehen des Rechtsstaats, begründete Selma Yildirim (SPÖ) die Forderung der SPÖ nach einem politisch unabhängigen Kommandeur und forderte die Aufnahme von Fraktionen in den Arbeitskreis. Agnes Sirkka Prammer (Grüne) sprach sich dagegen aus. Die Arbeitsgruppe sollte einen Vorschlag erarbeiten, und das Ergebnis sollte nicht durch die Beteiligung der Politik beeinflusst werden, sagte er. Das bestehende System funktioniere gut, sagte Philipp Schrangl (FPÖ) hingegen und sprach sich für eine Verbesserung des Systems aus.
Klaus Fürlinger (ÖVP) begrüßte die wenigen Weisungen im Berichtszeitraum, kritisierte aber die zu langen Probezeiten. Diese sind kein Blatt der Erhöhung der Rechtsstaatlichkeit. Für eine schnellere Bearbeitung seien mehr Ressourcen erforderlich, antwortete der Justizminister und verwies auf die vorgenommenen Erhöhungen und darauf, dass die Bearbeitungszeiten im internationalen Durchschnitt lägen. Darüber hinaus hat sie zur Beschleunigung unter anderem Meldepflichten reduziert. Einzelne Verfahren würden sicherlich länger dauern, sagte Zadić.
Offenbar würden FPÖ-bezogene Verfahren an unterschiedlichen Maßstäben gemessen, sagte Harald Stefan (FPÖ) und verwies unter anderem auf die „Liederbuch-Affäre“ und das Verfahren gegen den FPÖ-Nationalratsabgeordneten Wolfgang Zanger. Johannes Margreiter (NEOS) kritisierte später die Verweisung an den Unterrichtsausschuss. (Letzte Gerichtskommission) mbu / pst
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