Verkehrsanbindung Thal
Bypass Klus: Der Kanton klagt gegen das Verbot und zieht vor Bundesgericht
Das Verwaltungsgericht Solothurn hat die geplante Ringstrasse Klus verboten, weil sie das Stadtbild zu stark beeinträchtigen würde. Der Kanton wehrt sich gegen diesen Entscheid und zieht vor das Bundesgericht.
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts beeinträchtigt die Umgehungsstraße das Stadtbild der Klus zu stark. Der Kanton bringt das Urteil nun ans Bundesgericht.
Bruno Kißling
Mit dem Klusring sollte die Stausituation in der Klus abgestellt und der Stadtteil Thal besser erschlossen werden. Das Projekt lag bereits vor und die notwendige Volksabstimmung wurde gewonnen.
Gegen das Projekt wurden jedoch vier Beschwerden eingereicht. Ende Mai räumte das Verwaltungsgericht diese Vorwürfe ein und untersagte das Projekt. Das Gericht stützte sich auf die Gutachten der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege und der Eidgenössischen Kommission für Natur- und Heimatschutz. Die Klus steht im Bundesinventar der schützenswerten Orte von nationaler Bedeutung. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Ringstraße zu sehr in das Stadtbild eingreifen würde.
Nun wehrt sich der Kanton gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts. Er werde gegen das Urteil Berufung beim Bundesgericht einlegen, kündigte er am Mittwochmorgen an. Auch nach eingehender Analyse der Urteile des Verwaltungsgerichtshofes gilt es, folgende Einschätzungen festzuhalten:
Die Argumente der Ecke
- Aus kantonaler Sicht ist der Bebauungsplan «Verkehrsanschluss Thal» genehmigungspflichtig.
- Insbesondere das Gutachten der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege und der Kommission für Natur- und Heimatschutz hält er nach wie vor für unzureichend.
- Auch Verwaltungsstreitigkeiten sieht er bei der Interessenabwägung anders.