Der Rechnungshof unterdrückt Beweise und Kronverfügungen

Der Rechnungshof kritisiert das Kronen-Prüfprogramm „Safe Hospitality“ des Tourismusministeriums. Für das 140 Millionen Euro teure Testprogramm hätte es einen Vertrag statt eine Finanzierung geben sollen. Zudem ist die 40-Millionen-Euro-Budgeterhöhung des Österreichischen Tourismusverbandes für Wirtschaftsprüfer nicht nachvollziehbar.

Im Gesundheitsministerium kritisiert HR die Vergabe von Beratungsleistungen „ungenügend dokumentiert und umgesetzt“ von rund 2 Millionen Euro.

HR räumt ein, dass die Ministerien während der Pandemie unter großem Zeitdruck standen. Allerdings hätte eine Auftragsvergabe anstelle einer Förderung von Kronenprüfungen im Tourismus dem Bund mehr rechtliche Flexibilität und Durchsetzbarkeit gegeben. Es hätte zu mehr Wettbewerb und niedrigeren Preisen geführt.

Auch die regionale Verfügbarkeit wäre besser steuerbar gewesen. Zudem hätten mit der Ausweitung und Ausweitung des Prüfprogramms „spätestens bis Oktober 2020“ Maßnahmen zur Kostensenkung getroffen werden sollen. Eine vorherige Reduzierung des Förderhöchstbetrags hätte eine wöchentliche Einsparung von einer Million Euro ermöglicht. Das Probeangebot von Corona wurde Ende März 2022 ausgesetzt.

Bedarfsberechnungen fehlen

Die Aufstockung der Fördermittel für österreichische Werbung von 24 auf 64 Millionen Euro im Sommer 2020 sei „für den Rechnungshof nicht nachvollziehbar“. Es wurden keine Bedarfsschätzungen im Voraus vorgenommen und dem Ministerium für Tourismus wurden keine Berichte über die Verwendung der Mittel vorgelegt. “Die transparente Mittelverwendung war nicht ausreichend sichergestellt.”

Der Rechnungshof empfiehlt dem Tourismusministerium, „strukturierte Informationen über die Wirkung geförderter Programme anzufordern“.

Nicht genug Personal

Das Gesundheitsministerium wiederum sei „nur teilweise“ auf die Covid-19-Pandemie vorbereitet gewesen und habe daher externen Rat einkaufen müssen. „In vielen Fällen wurde der Nutzen der vom Gesundheitsministerium akquirierten Leistungen vom Rechnungshof jedoch nur teilweise verstanden.“

Die eingegangene Kooperation mit dem Österreichischen Roten Kreuz und der Gesundheit Österreich GmbH sowie einige Rechtsberatungsleistungen sind dürftig dokumentiert. Die 14 geprüften Beratungsleistungen wurden ohne dokumentierte Auftragswertschätzung und ohne die erforderliche Einholung von drei Angeboten direkt vergeben.

Undokumentierte Dienste

„Für Rotkreuztätigkeiten konnten dem Rechnungshof keine Leistungsnachweise vorgelegt werden“, heißt es in einer Stellungnahme des Rechnungshofs. Das Ergebnis der Arbeit blieb Eigentum des Roten Kreuzes, das Gesundheitsministerium erhielt lediglich „eine Lizenz zur zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzung der Arbeit“.

Aus Sicht des Rechnungshofs schränkte dies die gewonnenen Erkenntnisse für eine angemessene Nachkrisenarbeit ein. Es verhinderte auch ein effektives Krisenmanagement in der Zukunft.

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