Der skeptische Aargauer Professor feuerte wegen eines Maskenstreits

Das Gericht stimmt der Schule zu

Der skeptische Aargauer Professor feuerte wegen eines Maskenstreits

Eine Volksschullehrerin im Kanton Aargau wollte im Herbst 2020 der Pflicht der Kronenmaske nicht nachkommen. Sie wurde ohne Vorwarnung entlassen und wehrte sich erfolglos.

Veröffentlichung: 13.21 Uhr

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Aktualisiert: 15:19 Uhr

Im Herbst 2020 wehrte sich eine Aargauer Lehrerin gegen Kronenmassnahmen an ihrer Schule. Die Frau wollte keine Maske tragen. Er hat es auch dem Direktor gemeldet. Sie habe eine Bescheinigung, die sie von der Maskenpflicht befreie, sagte sie.

Der Schulleiter akzeptierte es nicht, sondern verlangte, dass der Grundschullehrer ihm den Bericht zeigt. Nach der zweiten Bitte kam er schließlich nach. Allerdings handelte es sich bei dem Dokument nicht um ein persönliches Attest des Hausarztes, sondern um einen allgemeinen Internetbrief.

Der Direktor ließ die Frau noch am selben Tag frei und entließ sie dann ohne Vorwarnung. Dass der Primarlehrer rechtliche Schritte eingeleitet hat, blieb laut «Aargauer Zeitung» bislang erfolglos.

Sie forderte eine Entschädigung

Zunächst versuchte die Frau ihr Glück bei der Schiedskommission für Personalangelegenheiten. Dort forderte er die Fortzahlung seines Gehalts während der ordentlichen Kündigungsfrist. Zudem forderte er eine Entschädigung von 9500 Franken. Die Schiedskommission hielt den Entscheid jedoch ohne Vorankündigung für gerechtfertigt. Deshalb zog der Professor mit dem Fall ans Verwaltungsgericht Aargau und reichte ihn auch dort ein.

Das Gericht stellte fest, dass die Frau keine Maske tragen wollte und sich freiwillig entschied, sich der Maskenpflicht nicht zu unterwerfen. Er sagte dem Direktor, dass die Maske mit seinem Gewissen nicht vereinbar sei, weil sie den Unterricht verändere. Laut Gericht hoffte die Lehrerin, dass ihr Zeugnis nicht akzeptiert würde. Darüber hinaus wurde sie vor der Entlassung wie erforderlich benachrichtigt.

Laut Gericht hätte die Lehrerin ihre Kündigung vermeiden können. „Stattdessen hat er sich trotz des drohenden Arbeitsplatzverlustes lieber von seiner Überzeugung leiten lassen und sich gegen Maßnahmen gewehrt, die er für rechtswidrig hielt.“ Die Folgen, auch die wirtschaftlichen, musste sie selbst tragen: Das Verwaltungsgericht wies die Beschwerde der Lehrerin ab und die Frau musste einen Parteibeitrag von 3000 Franken an die Gemeinde bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (nein)

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