Raser sollen laut National- und Staatsrat nicht mehr zwingend ins Gefängnis müssen. Damit erlischt die Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe. Für jugendliche Radfahrer besteht keine Helmpflicht. Autorennen sind wieder erlaubt.
Vor diesem Hintergrund hat der Ständerat als zweite Kammer mit 39 zu 0 der Revision des Verkehrsgesetzes zugestimmt. Wegen zweier verbleibender Differenzen in Detailfragen geht die Vorlage zurück an den Nationalrat.
Einerseits bestand der Ständerat darauf, dass Zweiräder nicht auf Gehwegen abgestellt werden sollten. Der Nationalrat wollte dies ermöglichen, solange Fussgänger mindestens anderthalb Meter Platz haben. Andererseits will er, dass jeder, der öffentlich vor Verkehrskontrollen warnt, weiterhin bestraft wird.
Führerschein vor weniger Zeit
In den anderen offenen Punkten folgte die Kleine Kammer den Beschlüssen des Nationalrates. Mit 30 zu 14 Stimmen verkürzte er die Mindestentzugsfrist für den Führerschein von derzeit 24 auf 12 Monate. Dies sollte den Richtern mehr Ermessen einräumen. Eine von Hansjörg Knecht (SVP/AG) beantragte Verkürzung der Mindestkündigungsfrist auf sechs Monate lehnte der Gemeinderat mit 38 zu 6 Stimmen ab.
Die teils drakonischen Sanktionen bei Vorfällen ohne Verletzte sind ihm unverständlich. Für viele sei der Führerscheinentzug lebensgefährlich, sagte Knecht. Leichtsinnige Flitzer müssen mit harten Strafen rechnen, das ist klar, sechs Monate sind nur das absolute Minimum.
Auf der anderen Seite befürchtete Mathias Zopfi (SP/GL) sogar einen „Generalrabatt“ der Gerichte für Raser, wenn die Mindestkündigungsfrist auf 12 Monate verkürzt würde. Die Regel sollte länger als ein Jahr sein. Allerdings lehnte der Rat Zopfis Minderheitsantrag ab, die Behörden in flagranten Fällen zu beauftragen, schon gar nicht die Mindeststrafe zu verhängen.
Bußgelder für zu schnelles Fahren
Diskussionslos folgte der Ständerat dem Nationalrat in der Frage, ob die Flitzer ins Gefängnis kommen sollen oder nicht. Der Nationalrat hat im März beschlossen, die im Herbst 2021 während der Vernehmlassung zur Harmonisierung des Strafrahmens abgeschaffte einjährige Mindeststrafe im Strassenverkehrsgesetz (SVG) zu streichen. Auch Bußgelder können verhängt werden.
Kritiker bemängeln seit langem, dass der Gesetzgeber bei der Beschleunigung von Sanktionen den Ermessensspielraum der Richter mit starrem Automatismus nehme. Der Bundesrat hat auf Antrag des Parlaments vorgeschlagen, den 2013 im Rahmen des Verkehrssicherheitspakets «Via sicura» eingeführten Artikel zu überhöhter Geschwindigkeit zu deaktivieren. Es wurde geschaffen, um Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Straße härter zu bestrafen.
Auch die kleine Kammer hat sich nun der weitergehenden Lösung des Nationalrats angeschlossen. Eine zu starre Automatisierung sei der Schweizer Rechtsordnung fremd, sagte Kommissionssprecher Thierry Burkart (FDP/AG). Es geht nicht darum, die Höchststrafe zu senken, sondern die Raser richtig zu bestrafen. Die Verkehrssicherheit wird dadurch nicht beeinträchtigt.
Der Fahrradhelm ist Pflicht aus der Tabelle
Zudem ist die vom Bundesrat vorgeschlagene Fahrradhelmpflicht für Kinder zwischen 12 und 16 Jahren trotz erneuter Unterstützung von Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga nun endgültig vom Tisch. Der Ständerat lehnte diese Verpflichtung mit 29 zu 13 Stimmen ab und auch hier folgte der Nationalrat.
In dieser Altersgruppe sah die Mehrheit des Stadtrats die Hauptverantwortung der Eltern und Erziehungsberechtigten. Zudem werde es für die Polizei schwierig, die Bestimmung durchzusetzen, sagte Marianne Maret (Mitte/VS). Auch beim Skifahren lassen sich hohe Geschwindigkeiten erreichen, ohne dass der Nachwuchs einen Helm tragen muss.
Wie die Grosse Kammer will auch der Ständerat Geschwindigkeitsstrafen für Blaulichtfahrer erleichtern. Ohne Abstimmung entschied er, dass sie weniger streng vor Gericht gestellt werden sollten, selbst wenn sie schneller als erlaubt fuhren. Nur die Differenz zu der Geschwindigkeit, die für den Betrieb angemessen gewesen wäre, sollte für die Strafbarkeit herangezogen werden.
Mit 27 zu 15 Stimmen hat sich auch der Ständerat dafür ausgesprochen, Rundstreckenrennen in der Schweiz künftig auch für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor wieder zuzulassen. Eine Aufteilung des Zulassungsregimes sei nicht mehr zeitgemäß, sagte Burkart. Die Kantone sind zuständig für die Bergrennen und der Bund für die Formel E. Niemand ahnt, dass in der Schweiz in Zukunft Formel-1-Rennen mit Verbrennungsmotor stattfinden werden.
Zopfi widersetzte sich erfolglos der Aufhebung des Verbots. Kurz gesagt, das sind Rundstreckenrennen mit Verbrennungsmotoren. Diese sind nicht nachhaltig, laut und umweltbedenklich. Auch Bundesrätin Sommaruga warnte den Rat vergeblich vor dem «Signal», das er mit dem Entscheid setze. Das geht “sehr durch die Landschaft”.
Mit der Revision des Strassenverkehrsgesetzes verfolgt der Bundesrat drei Ziele: Er will die Treibhausgasemissionen reduzieren, die Verkehrssicherheit erhöhen und automatisches Fahren ermöglichen. Beispielsweise können Fahrzeuge mit umweltfreundlichen Technologien von den gesetzlichen Höchstlängen und -gewichten abweichen. Diese Hauptachsen waren in beiden Konzilien unbestritten.
(SDA)