Der Verfassungsausschuss billigt eine neue Machtverteilung in der Regierung

Mehrere spezielle Kronenregelungen werden erweitert

Wien (PK) – Die von Bundeskanzler Karl Nehammer im Zuge der jüngsten Regierungsumbildung angekündigten Kompetenzwechsel sind auf Kurs. Der Verfassungsausschuss des Nationalrates hat heute einer Änderung des Bundesministeriengesetzes mehrheitlich zugestimmt. Durch die Zusammenlegung von Arbeits- und Wirtschaftsministerium wird die Zahl der Ministerien wieder auf zwölf reduziert und dem Finanzministerium und dem Bundeskanzleramt werden neue Aufgaben übertragen. Gleichzeitig wird auch das ÖIAG-Gesetz angepasst, um Interessenkonflikte aufgrund der künftigen Zuständigkeit des Finanzministeriums sowohl für die ÖBAG als auch für die Regulierung des Post- und Telekommunikationsmarktes zu vermeiden.

Die Entscheidung im Ausschuss wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen getroffen. Die SPÖ kritisierte erneut die Zusammenführung von Arbeits- und Geschäftsagenden in einem einzigen Ressort. Auch die künftige Rolle des Finanzministeriums im Bereich der Telekommunikationsregulierung wurde von der Opposition in Frage gestellt. Bis die Wettbewerbsänderungen in Kraft treten, wird es aber wohl noch einige Zeit dauern. Der Nationalrat hat seine nächste ordentliche Sitzung für Mitte Juni angesetzt, danach muss sich der Bundesrat mit der Novelle befassen.

Der Ausschuss hat außerdem zwei weitere Gesetzesänderungen eingebracht, die mehrere spezielle Kronenregelungen erweitern. Dabei geht es beispielsweise um den Einsatz von Videotechnik bei Verwaltungsverfahren und Entscheidungen verschiedener Gremien und Gremien per Videokonferenz oder im Umlauf.

Neues Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Nach der von den Koalitionsparteien eingebrachten Novelle des Bundesministeriengesetzes (2597/A) wird es künftig keine eigenständige Wirtschaftsabteilung mehr geben. Vielmehr wird ein großer Teil der Agenda des Bundesministeriums für Wirtschaftsstandort und Digitalisierung in das Arbeitsministerium verlagert, das in „Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft“ umbenannt wird. Auch die derzeit noch im Landwirtschaftsministerium liegenden Tourismuskompetenzen gehen in dieses Ressort über, für das laut Nehammer-Ankündigung die neue Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler diesen Bereich verantworten wird.

Finanzministerium künftig auch zuständig für Bergbau, Telekommunikationsregulierung und Digitalisierung

Digitalisierungsagenden werden nicht in das neue Ministerium für Arbeit und Wirtschaft verlegt. Sie werden zukünftig der Finanzabteilung zugeordnet. Konkret werden Finanzminister Magnus Brunner und sein Staatssekretär Florian Tursky für die Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung, E-Government, das Rechtsinformationssystem des Bundes, das ressortübergreifende elektronische Bürgerinformationssystem und das Rechenzentrum des Bundes zuständig sein. Das Landwirtschaftsministerium überträgt dem Finanzministerium auch Befugnisse, nicht nur für die Regulierung von Post und Telekommunikation, sondern auch für den Bergbau.

Da dem Finanzministerium eine Doppelrolle als Eigentümervertreter und Regulierer im Post- und Telekommunikationsbereich zufallen würde, wird das ÖIAG-Gesetz ergänzend zum Bundesministeriengesetz ergänzt, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Demnach werden die Vermögensrechte des Bundes in der Generalversammlung der Österreichischen Beteiligungs AG ÖBAG in Angelegenheiten der aufsichtspflichtigen Unternehmen künftig durch den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft Martin Kocher wahrgenommen der Finanzen. Dies würde nicht nur die Österreichische Post AG und Telekom Austria, sondern auch Casinos Austria betreffen.

Das Bundeskanzleramt erhält Agenden für den Zivildienst

Ein weiterer Punkt der Gesetzesänderung ist die Verlagerung der Beamtenagenden des Landwirtschaftsministeriums in das Bundeskanzleramt. Dort soll Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm federführend sein, wie Bundeskanzler Nehammer mitteilte. Die Zuständigkeiten für die Raumordnung und die finanzielle Abwicklung von EU-Regionalförderungen, beispielsweise durch EU-Strukturfonds, verbleiben jedoch beim Landwirtschaftsministerium: In diesem Sinne ist es künftig das Bundesministerium für Landwirtschaft, Forsten, Regionen und Statt Wasserwirtschaft hat das bisherige Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus genannt.

Auch das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport unter Leitung von Vizekanzler Werner Kogler erhält einen weiteren Zuständigkeitsbereich; künftig wird er an der Koordinierung der Angelegenheiten der Europäischen Union beteiligt sein. Schließlich schafft die Novelle eine Übergangsregelung zur Zuständigkeit der Personalvertretungen in den von den Kompetenzänderungen betroffenen Ministerien.

Die Änderung wurde unter Berücksichtigung einer Änderung genehmigt, die jedoch nur redaktionelle Korrekturen und Klarstellungen enthält.

Die SPÖ kritisiert das gemischte Arbeits- und Wirtschaftsressort

Im Rahmen der Debatte kritisierte die SPÖ erneut die Zusammenlegung von Arbeits- und Geschäftsagenden in einem einzigen Ressort. Selma Yildirim (SPÖ) sagte, ihre Partei vermisse bereits Visionen vom Arbeitsmarkt, der sehr wenig für die berufliche Integration von Langzeitarbeitslosen und für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie tue. Das bedeutet, dass Sie das Potenzial von Zehntausenden von Frauen verlieren. Er befürchtet auch Nachteile für die vom Kompetenzwechsel betroffenen Arbeitnehmer, etwa in Form von Verzerrungen in der Personalvertretung.

SPÖ und NEOS thematisierten auch die künftige Doppelrolle des Finanzministeriums als Vertreter des Eigentümers der ÖBAG und Regulierer der Telekommunikationsbranche. Nikolaus Scherak (NEOS) kritisierte, dass die mögliche Illegalität der EU mit offenen Augen hingenommen werde. Auch sei es für ihn schwer vorstellbar, wie die befristete Vertretung des Finanzministers durch den Wirtschaftsminister bei der ÖBAG-Mitgliederversammlung in der Praxis funktionieren würde. Scherak hingegen hält ein gemeinsames Ressort Wirtschaft und Arbeit für unproblematisch. Grundsätzlich sollte die Regierung die Möglichkeit haben, Befugnisse nach eigenem Ermessen zu verteilen, sagte er.

Edtstadler: Neue Kompetenzverteilung „sehr, sehr sensibel“

Bundeskanzlerin Karoline Edtstadler bezeichnete die neue Ressortverteilung als „sehr, sehr sinnvoll“. Im Kontext der Corona-Pandemie sei es wichtig, einen besonderen Fokus auf den Tourismus zu legen, zudem werde mit dem „Next Generation Fund“ viel Geld in die Digitalisierung investiert, weshalb es die Ernennung einer eigenen Sekretärin rechtfertigte Zustand. Staatssekretär für diese beiden Aufgabenbereiche.

Mit Blick auf die neue Zuständigkeit des Finanzministeriums für die Regulierung der Telekommunikation zeigte sich Albert Posch, Leiter des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes, überzeugt, dass die geplante strukturelle Trennung mit EU-Recht vereinbar sei. Das sehe auch die Finanzanwaltschaft so, betonte er. Nach eigenen Angaben des Bundeskanzlers sei zu dieser Frage kein externes Gutachten eingeholt worden, so Edtstadler.

Stadträte können in Ausnahmesituationen weiterhin Entscheidungen per Videokonferenz treffen

Mehrere kronenspezifische Sonderregelungen werden noch einmal verlängert. Dies betrifft z. B. Beschlüsse der Stadträte und des Ministerrates per Videokonferenz, der Einsatz von Videotechnik in Verwaltungsverfahren, die Beschränkung des Parteienverkehrs, die Verhaltensregeln für Ortsbesichtigungen, die Verlängerung der Verjährungsfristen und besondere Bestimmungen des Vergabegesetzes. Allerdings sind die meisten Regelungen nur für Ausnahmesituationen gedacht, etwa wenn Einschränkungen aufgrund einer Vielzahl von Infektionen bestehen.

Der von ÖVP und Grünen vorgelegte Gesetzentwurf (2500/A) wurde mit den Stimmen der Koalitionsparteien und der SPÖ angenommen. Damit soll auch die notwendige Zweidrittelmehrheit im Nationalrat sichergestellt werden. Man wisse nicht, wie sich die Pandemie-Lage im Herbst entwickeln werde, man müsse auf alle Eventualitäten vorbereitet sein, sagte Gabriela Schwarz (ÖVP).

Ebenso können der Transparenzsenat der Unabhängigen Partei KommAustria einschließlich seiner Senate, die Presseförderungskommission sowie der ORF-Stiftungsrat und die Rechnungsprüferkommission im Falle von Präsenzsitzungen noch bis Ende 2022 Beschlüsse im Umlaufverfahren oder per Videokonferenz zulassen . von Mitgliedern aufgrund „Außerordentlicher Umstände“ möglicherweise nicht möglich oder erforderlich ist. Dieser Koalitionsparteientwurf (2499/A) wurde auch von ÖVP, SPÖ und Grünen angenommen. (schließen) gs

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