Der Verfassungsausschuss gab grünes Licht für eine Kompetenzübertragung

Der im Zuge der jüngsten Regierungsumbildung angekündigte Kompetenzwechsel zwischen den Ministerien ist auf Kurs. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat am Montag mit Koalitionsmehrheit einer Novelle des Bundesministeriengesetzes zugestimmt. Die SPÖ kritisierte erneut die Zusammenführung von Arbeits- und Geschäftsagenden in einem einzigen Ressort. Auch die künftige Rolle des Finanzministeriums im Bereich der Telekommunikationsregulierung wurde von der Opposition in Frage gestellt.

Jetzt zwölf Ministerien in Österreich

Durch die Zusammenlegung von Arbeits- und Wirtschaftsministerium (das Tourismusressort erhält auch die Tourismusagenda vom Landwirtschaftsressort, der Öffentliche Dienst geht an das Jugendsekretariat des Kanzleramts) reduziert sich die Zahl der Ministerien auf neun neun, das Finanzministerium und das Bundesministerium für Wirtschaft und Finanzen Bundeskanzleramt erhalten neue Aufgaben. Gleichzeitig wird auch das ÖIAG-Gesetz angepasst, um Interessenkonflikte aufgrund der künftigen Zuständigkeit des Finanzministeriums sowohl für die ÖBAG als auch für die Regulierung des Post- und Telekommunikationsmarktes zu vermeiden, parlamentarische Korrespondenzberichte.

Digitalisierungsagenden werden nicht in das neue Ministerium für Arbeit und Wirtschaft verlegt. Sie werden zukünftig der Finanzabteilung zugeordnet. Konkret werden Finanzminister Magnus Brunner und sein Staatssekretär Florian Tursky (beide ÖVP) für die Digitalisierungsstrategie der Regierung, E-Government, das Rechtsinformationssystem des Bundes, die ressortübergreifende elektronische Auskunft und das Bundesrechenzentrum zuständig sein. Das Landwirtschaftsministerium überträgt dem Finanzministerium auch Befugnisse, nicht nur für die Regulierung von Post und Telekommunikation, sondern auch für den Bergbau.

Aufgrund eines Interessenkonflikts

Da dem Finanzministerium eine Doppelrolle als Eigentümervertreter und Regulierer im Post- und Telekommunikationsbereich zufallen würde, wird das ÖIAG-Gesetz ergänzend zum Bundesministeriengesetz ergänzt, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Danach werden die Vermögensrechte des Bundes in der Generalversammlung der Österreichischen Beteiligungs AG ÖBAG in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten künftig durch den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft Martin Kocher (ÖVP) wahrgenommen Aufsicht. des Finanzministeriums. Dies würde nicht nur die Österreichische Post AG und Telekom Austria, sondern auch Casinos Austria betreffen. Die NEOS hier fürchten die Illegalität der EU.

Kogler bekommt mehr Kompetenz in EU-Angelegenheiten

Auch das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport unter Leitung von Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) erhält einen weiteren Zuständigkeitsbereich. Künftig wird es in die Koordinierung von Angelegenheiten der Europäischen Union eingebunden.

Die Entscheidung im Ausschuss wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen getroffen. Bis die Änderungen im Wettbewerb greifen, wird es allerdings noch einige Zeit dauern. Der Nationalrat hat seine nächste ordentliche Sitzung für Mitte Juni angesetzt, danach muss sich der Bundesrat mit der Novelle befassen.

Der Ausschuss hat außerdem zwei weitere Gesetzesänderungen eingebracht, die mehrere spezielle Kronenregelungen erweitern. Dabei geht es beispielsweise um den Einsatz von Videotechnik bei Verwaltungsverfahren und Entscheidungen verschiedener Gremien und Gremien per Videokonferenz oder im Umlauf.

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