Stand: 15.06.2022 10:37 Uhr
Mit ihren Äußerungen zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen 2020 hat die damalige Kanzlerin Merkel die Rechte der AfD verletzt. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe festgestellt und sich mit der AfD abgesprochen.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel ihre Neutralitätspflicht verletzt, als sie die Wahl des Thüringer Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich mit den Stimmen von CDU und AfD als „unverzeihlich“ bezeichnete. Die Klage der AfD gegen den Altkanzler war erfolgreich.
Merkel äußerte im Februar 2020, einen Tag nach der umstrittenen Thüringen-Wahl, auf einer Pressekonferenz in Südafrika Kritik. Er forderte auch den Widerruf der Wahl. Kemmerich trat nach drei Tagen zurück und war bis März ohne Regierung im Amt.
Recht auf Chancengleichheit für die Parteien
Laut Bundesverfassungsgericht verletzt Merkels Äußerung das Recht der Parteien auf Chancengleichheit. Würden sich Regierungsmitglieder als solche öffentlich äußern, müssten sie sich gegenüber allen Parteien grundsätzlich neutral verhalten. Dem muss auch ein Bundeskanzler Rechnung tragen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn ein Regierungsmitglied beispielsweise im Wahlkampf eindeutig als Parteipolitiker auftritt. Hier bekleidete Merkel eine Position als Kanzlerin.
Der FDP-Kandidat Kemmerich ist in Thüringen im dritten Wahlgang zum Ministerpräsidenten gewählt worden, nachdem der Linkspolitiker Bodo Ramelow bei der vorherigen Abstimmung gescheitert war. Die Wahl sorgte auch international für Aufregung, weil die AfD erstmals einem Ministerpräsidenten an die Macht verholfen hatte. Er ließ im dritten Wahlgang seinen eigenen Kandidaten fallen und stimmte für den FDP-Mann.
Mit Informationen von Klaus Hempel, Rechtsabteilung der ARD