Das Schiedsgericht gemäß §§ 577 ff ZPO unter Vorsitz von Mag. Dr. Johann Guggenbichler und Dr. Clemens Völkl (als vom österreichischen Fußball-Bundesligisten berufener Berater) und der Zauberer. Wolfgang Rebernig (als vom FK Austria Wien bestellter Beirat) erließ nach der heutigen mündlichen Verhandlung folgenden Schiedsspruch:
Die Klage des FK Austria Wien wurde abgewiesen. Der Permanent Court of Neutral Arbitration entschied, dass das Protestkomitee seinen Ermessensspielraum bei der Entscheidung nicht überschritten habe. Trotz der transparenten und proaktiven Kommunikation des Klubs mit der Bundesliga ist die verhängte Sanktion angesichts der Dauer der Verzögerung angemessen.