Die Bewertung der StVO-Modifikation für Radfahrer und Passanten ist abgeschlossen

Im Zuge der neuen Verkehrsordnung wird es auch möglich sein, Einbahnstraßen beim Radfahren umfassender zu nutzen, wenn diese eine Mindestbreite von vier Metern ohne Parklücken haben und die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h beträgt. Die jeweiligen Behörden müssen diese dann für die Radfahrer öffnen und unterschreiben, sofern sie nicht begründen, dass sie unsicher sind.

Die Änderungen sollen auch zur Verkehrswende beitragen, sagte Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) bei der Vorstellung der Novelle Ende April. In einer ersten Reaktion des ÖAMTC kritisierte dieser die durch den grünen Pfeil vorgesehene rote Abbiegeregel für Radfahrer: „Statistiken zufolge ereignen sich die Hälfte der Unfälle mit Radfahrern an Kreuzungen“, lautete die Begründung.

Der KFV (Österreichischer Verkehrssicherheitsausschuss) plädierte in seiner Stellungnahme dafür, dass diese Norm aus Sicherheitsgründen nur auf noch zu ermittelnden Einsatzkriterien, einschließlich vorheriger Betriebsnachweise, an ausgewählten Kreuzungen beruhen sollte. Auch die Allgemeine Unfallversicherung (AUVA) äußerte sich besorgt über mehrere der geplanten Änderungen, unter anderem sei die Bewegung von Radfahrern nebeneinander im Mischverkehr kritisch zu sehen, das Vorankommen unter Einhaltung des Mindestabstands sei nahezu unmöglich.

(SERVICE – Entwurf einer Novelle des Straßenverkehrsgesetzes:)

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