Die Bundesregierung will auf den Fahrplan für die Digitalisierung verzichten

Economy Online-Angebot für Verwaltungen

Die Bundesregierung will auf den Fahrplan für die Digitalisierung verzichten

Stand: 10.12.2022 | Lesezeit: 3 Minuten

Laut Onlinezugangsgesetz sollen die Länder bis Ende 2022 alle 575 Verwaltungsdienste digitalisieren und online anbieten.

Quelle: Fabian Sommer/dpa

Bis Ende des Jahres sollen die Verwaltungen Hunderte von Dienstleistungen elektronisch anbieten müssen. Doch nun muss dieser Zeitraum vom Bundesinnenministerium ersatzlos gestrichen werden. Experten fordern einen Rechtsanspruch.

Das Bundesinnenministerium verzichtet mit seinem Kalender auf ein digitales Angebot der Behörden für Bürger und Unternehmen. Dies geht aus einem Dokument mit Änderungsvorschlägen zum sogenannten Onlinezugangsgesetz (OZG) hervor, das WELT AM SONNTAG vorliegt. Ursprünglich mussten die Verwaltungen bis Ende 2022 Hunderte von Dienstleistungen elektronisch anbieten. Darunter fallen alltägliche Dienstleistungen wie der Antrag auf Elterngeld oder eine Meldenummer. Das Repräsentantenhaus von Ministerin Nancy Faeser (SPD) will diesen Begriff nun ersatzlos streichen, wie aus dem Entwurf einer Nachfolgeregelung hervorgeht.

Das Gesetz wurde 2017 verabschiedet und gab den Verwaltungen fünf Jahre Zeit, um es umzusetzen. Doch jetzt ist absehbar: Nur ein Teil der Ziele wird bis Ende des Jahres erreicht. Im Dokument zur Nachfolgeregelung heißt es: “Eine Nachfrist für die Nichtumsetzung ist nicht ausdrücklich vorgesehen.” Der elektronische Zugang zu Verwaltungsleistungen ist eine Daueraufgabe für Bund, Länder und Kommunen. „Eine zusätzliche Nachfrist würde diese Aussage zunichte machen“, fährt er fort.

Aktuelle Zahlen des Bundesinnenministeriums zeigen, wie weit die Verwaltungen hinter den ursprünglichen Zielen zurückbleiben werden. Bundesweit sind mit Stand November nur noch mindestens 101 von insgesamt 575 Diensten online verfügbar. Auch auf Länderebene gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern.

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Nordrhein-Westfalen kommt den Zielen mit 372 verfügbaren Online-Diensten in mindestens einer Kommune am nächsten. Berlin und das Saarland liegen mit 101 Treffern dicht dahinter. Besonders weit abgeschlagen sind auch Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Bremen und Hamburg.

Werbereichtum sichern

Die Opposition kritisiert die Pläne des Bundesinnenministeriums: „Nur weil das erste Ziel eindeutig verfehlt wurde, heißt das nicht, dass nie wieder Ziele gesetzt werden sollten“, sagte Reinhard Brandl, digitalpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, von WELT AM SONNTAG. .

Keine Ziele zu haben bedeutet auch, nichts anderes erreichen zu können. „Die Ampeln scheinen es leider noch nicht kapiert zu haben, oder sie haben wirklich kein Ziel mehr“, kritisierte Brandl. Der CSU-Politiker fordert unter anderem einen konkreten Rechtsrahmen mit Zielen und ausreichenden finanziellen Mitteln für dessen Umsetzung.

Auch die Wirtschaft fordert eine schnelle Digitalisierung der Verwaltung. „Die Politik auf Bundes- und Landesebene hat das Thema Digitalisierung trotz Onlinezugangsgesetz nicht strategisch genug angegangen“, kritisiert Dominic Glock, Leiter Digitalisierung beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI).

„Es wäre gut, einen Anspruch auf bestimmte digitale Verwaltungsleistungen zu schaffen“

Es braucht nicht nur einen Online-Zugriff, sondern gleich eine digitalisierte Verwaltung. „Für Bürger oder Unternehmen macht es wenig Sinn, irgendein PDF am Computer auszufüllen, das eine Behörde später ausdruckt und scannt“, sagte Glock. „Statt einer fixen Frist wäre es gut, für Bürger und Unternehmen einen Anspruch auf bestimmte digitale Verwaltungsleistungen zu schaffen.“

Diese Anregung enthält auch ein internes Dokument zu Eckpunkten des Bundesinnenministeriums, das WELT AM SONNTAG vorliegt. Im Kapitel „Mehr Kohärenz“ wird ein „Rechtsanspruch auf die digitale Abwicklung von Verwaltungsverfahren“ genannt. Damit verbunden wäre auch ein Schadensersatzanspruch, wenn die digitalen Verfahren nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt würden. Dem Dokument zufolge kann der Rechtsanspruch nach einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2023 geltend gemacht werden. Eine Anfrage der WELT AM SONNTAG ließ das Bundesinnenministerium zunächst unbeantwortet.

Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert: „Deutschland muss in der digitalen Verwaltung besser, schneller und bürgerfreundlicher werden.“ Um wirkliche Fortschritte erzielen zu können, sind die mitunter schwerfälligen Abstimmungsprozesse zwischen den Akteuren der Bundes- und Landespolitik. auch wie sein Digitalisierungsexperte Alexander Handschuh erklärt. Zudem kostet die administrative Digitalisierung viel Geld. „Von Bund und Ländern erwarten wir in den kommenden Jahren noch viel mehr“, sagte Handschuh.

2020 stellte der Bund aus dem Corona-Konjunkturpaket drei Milliarden Euro für die digitale Verwaltung bereit.

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