Deutschland soll die EU-Barrierefreiheitsregeln bis Ende Juni in nationales Recht umgesetzt haben. Dies ist nicht geschehen, jetzt ergreift die Kommission Maßnahmen.
Die Europäische Kommission hat ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet. Am Mittwoch warfen die Brüsseler Behörden Deutschland vor, die EU-Anforderungen in Bezug auf Barrierefreiheitsregeln für Menschen mit Behinderungen nicht vor dem 28. Juni in nationales Recht umgesetzt zu haben. Daher wurde das sogenannte Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Forderungen der Europäischen Kommission zu reagieren. Sollten Bedenken im Laufe des Verfahrens nicht ausgeräumt werden, könnte am Ende eine Klage vor dem EU-Gerichtshof drohen.
In der gesamten EU müssen die gleichen Regeln gelten
Ziel der Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht ist, dass für alle EU-Staaten die gleichen Regeln zur Barrierefreiheit gelten. Laut EU-Kommission sollen bis Mitte 2025 alle Mitgliedsstaaten einheitliche Anforderungen erfüllen, beispielsweise in Bezug auf den öffentlichen Nahverkehr oder den E-Commerce. Dies sei „eine Voraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft“.
Deutschland ist mit seinem Versäumnis nicht allein. Gegen 23 weitere Länder hat die EU-Kommission Verfahren eingeleitet.