Eine 51-jährige Frau war schockiert, als sie letztes Jahr erfuhr, dass sie geschieden war. Nach Angaben ihres Mannes soll sie verschollen sein. Das Bezirksgericht Willisau LU erklärte das Ehepaar deshalb für geschieden.
Laut Zentralplus reichte der Mann 2020 beim Bezirksgericht Willisau die Scheidung ein. Er gab an, seine Frau seit 2015 nicht mehr gesehen zu haben. Der heute 80-jährige Mann schilderte ausführlich die Suche nach seiner Frau vor Gericht und behauptete sogar, dass er sich getrennt habe Frau war nicht mehr im Land. Dies soll zu einer Anfrage beim Zürcher Amt für Migration geführt haben. Auch in den sozialen Medien oder im Internet gibt es keinen Hinweis darauf, wo es sein könnte.
Ihr Mann wollte 2018 die Scheidung
Der Richter fasste es dann kurz zusammen: Er veröffentlichte im Luzerner Kantonsblatt einen Aufruf an die Frau, sich zum Scheidungsantrag ihres Mannes zu äussern. Bleibt die Anzeige unbeantwortet, geht das Gericht davon aus, dass es auf eine Gerichtsverhandlung verzichtet und im Interesse des Mannes entscheidet.
So ist es passiert. Ohne die Meinung der Frau wurde seine Ehe für geschieden erklärt. Wie das Tagebuch weiter schreibt, soll der Haussegen für die Eheleute lange Zeit verkehrt gewesen sein. Bereits 2015 hatte ein Gericht in Zürich die Trennung offiziell erklärt. Da dieses Eheschutzverfahren die Vorstufe der Scheidung ist, war der Weg bereits geebnet.
2018 reichte der Mann im Kanton Zürich die Scheidung ein – und scheiterte. Das Gericht in Zürich erklärte sich für unverantwortlich: Die Frau wohne nicht mehr im Kanton. Tatsächlich hatte sie sich in einem Luzerner Vorort immatrikuliert und wurde deshalb in Zürich offiziell abgemeldet.
Jetzt heiraten sie wieder
Zwei Jahre später unternahm der Mann laut «Zentralplus» einen zweiten Versuch beim Bezirksgericht Willisau, diesmal erfolgreich. Erst ein Jahr später erfuhr die Frau, die entgegen den Angaben ihres Ex-Mannes noch immer in der Schweiz lebte, von der Scheidung und war sprachlos.
Er beantragte umgehend beim Bezirksgericht Willisau, dies rückgängig zu machen. Als das nicht klappte, reichte er seine Petition beim Kantonsgericht ein und fand verständnisvolles Ohr. Sie erklärte die Scheidung für nichtig und rügte das Bezirksgericht Willisau, weil es den Verbleib der Frau nicht ermittelt und ihrem Mann einfach geglaubt habe.
Das Gericht fordert ihn zudem auf, seiner Frau, die nun sozusagen gerade geheiratet hat, 7000 Franken Gerichts- und Anwaltskosten zu erstatten. Aber es ist unklar, ob er es überhaupt bemerken wird. Er lebt jetzt in Thailand. (dzc)