Die Frist wurde geändert – Wichtige Informationen für 150 € Energiebonus

Rund 4 Millionen Energiekostengutscheine wurden an Haushalte verschickt; über 2 Millionen wurden versendet. Jetzt gibt es eine große Änderung.

Steigende Kosten machen vielen Menschen Sorgen. Sorge, die die Bundesregierung sehr ernst nimmt. Daher ist bereits ein drittes Anti-Inflationspaket in Kraft, das eine finanzielle Entlastung von 28 Milliarden Euro bedeutet.

Energiegutschein: So erhalten Sie ca. 150 Euro

Anfang des Jahres wurden zwei Pakete über insgesamt 4.000 Millionen Euro geschnürt: Sofortzahlungen an besonders betroffene Gruppen, massive Reiseerleichterungen, Energiesteuersenkungen und ein Energiekostenausgleich, der allen Haushalten als Ausgleich zuteil wurde Gutschein. Dadurch wird die finanzielle Belastung durch steigende Energiekosten gezielt abgefedert.

Fordern Sie einen neuen Gutschein an

Rund 4 Millionen Energiegutscheine wurden an alle Haushalte verschickt. Sollte der Gutschein nicht eingetroffen oder verloren gegangen sein, kann dieser wie bisher telefonisch unter 050 233 798 (Energiekosten-Ausgleichshotline) oder ab dem Wochenende online über die Website www.energiekostenvergleich.gv.at angefordert werden.

150 Euro: Das müssen Sie für den neuen Gutschein tun

Für die Online-Beantragung ist eine Handy- oder Bürgerkartenunterschrift erforderlich. Der Vorteil von Online-Bewerbungen: Sie lassen sich schneller prüfen und schneller per E-Mail versenden als auf dem Postweg. Auch an die Optimierung der Postzustellung wurde gedacht; kann jetzt auf Wunsch angepasst werden.

150 € Gutschein – wofür der Bonus eigentlich gilt

Die Energiekostenpauschale in Höhe von 150 Euro wird bei der nächsten Jahres- oder Schlussrechnung des jeweiligen Energieversorgers abgezogen.

Finanzminister Magnus Brunner: „Die Gutscheine beginnen nach und nach mit den Schlussabrechnungen zu greifen und entlasten die Menschen von steigenden Preisen. Die Maßnahme kommt sehr gut an und auch die Zahlen zeigen, dass die Präsentation gut funktioniert. Wir haben eine gefunden rechtssichere Möglichkeit, steigende Energiekosten abzufedern.”

Der 150-Euro-Gutschein kommt, ist aber ein großes Problem für die Kunden

Die Bewerbungs- und Abgabefrist wurde verlängert

Um die Bearbeitung der Energiekostenpauschale zu vereinfachen, wurden die Fristen verlängert. Sollte ein Gutschein nicht per Post angekommen, verloren gegangen oder falsch versendet worden sein, kann bis Ende Oktober ein neuer Gutschein angefordert werden. Bisher war die Frist Ende August. Daher verlängert sich die Frist zur Einlösung des Gutscheins bis Ende 2022.

Finanzminister Magnus Brunner: „Mit den neuen Fristen gestalten wir die Energiekostenabgeltung kundenfreundlicher. Wer den Gutschein noch nicht erhalten hat, hat jetzt mehr Zeit, ihn erneut zu beantragen und vorzulegen. Ziel ist es, dass jeder Bürger tatsächlich einen bekommt.“ um von dieser Entlastungsmaßnahme Gebrauch machen zu können.“

“Antrag abgelehnt” – Energiegutschein verursacht Probleme

Mehr als 2 Millionen Gutscheine wurden bereits verschickt. In Summe entspricht dies einem Hilfsvolumen von mehr als 300 Millionen Euro.

Hohe Online-Angebot

Die meisten verschickten Gutscheine, rund 1,3 Millionen, wurden online eingelöst. Einer der Gründe, warum der Online-Tarif so hoch ist, ist der benutzerfreundliche QR-Code, der Sie auf die gut gestaltete Website www.energiekostenvergleich.gv.at führt.

Energieversorger haben bereits mehr als 860.000 Gutscheine verarbeitet und im Jahresabschluss berücksichtigt. Das entspricht einem Betrag von 130 Millionen Euro, der bereits gutgeschrieben und an Energiekosten eingespart wurde.

Der Energiekostengutschein ist nur ein Teil der umfangreichen Entlastungsmaßnahmen, die für die österreichische Bevölkerung täglich spürbarer werden.

“500 Euro für Erwachsene im Herbst”

Finanzminister Magnus Brunner: „Mit dem dritten Anti-Inflationspaket entlasten wir im Sommer die am stärksten Betroffenen: Familien erhalten Anfang August die um 180 Euro erhöhte Familienbeihilfe und profitieren von der Familienbeihilfe plus hoch. Gruppen.“ Besonders von der Inflation betroffene erhalten 300 Euro pro Person, im Herbst sollen es 500 Euro pro Erwachsener und 250 Euro pro Kind werden, allein diese Maßnahme bringt einer vierköpfigen Familie 1.500 Euro Belastung der Österreicher auf Dauer.”

Nav-Red Account, Wil Hora12.08.2022, 14:10| Veranstaltung: 12.08.2022, 14:12

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