Die Generalversammlung genehmigt die Vorschriften des Gesundheitsministeriums
Wien (PK) – Die Impfpflicht gegen COVID-19 bleibt bis Ende August 2022 ausgesetzt. Die Hauptkommission hat heute der entsprechenden Verordnung des Gesundheitsministers (172/HA) ohne die Stimmen der SPÖ zugestimmt. Insbesondere die Impfpflicht gegen COVID-19, die geltenden Ausnahmen und die Verwaltung digitaler Ausnahmen sowie Sanktionen bei Verstößen gelten noch nicht bis zum 31. August 2022.
Die Ernennung von zwei Richtern des Gerichts der Europäischen Union und die Ernennung eines österreichischen Vertreters als Mitglied des Verwaltungsrats der Europäischen Investitionsbank wurden einstimmig angenommen.
Rauch: Auf die Impfpflicht muss derzeit nicht gesetzt werden
Die Impfpflichtkommission kam in ihrem zweiten Bericht wenig überraschend zum gleichen Ergebnis wie im ersten Bericht, denn an der epidemiologischen Lage habe sich nichts geändert, berichtete Gesundheitsminister Johannes Rauch. Aufgrund der Infektionslage besteht nach Einschätzung der Kommission derzeit keine Notwendigkeit, auf eine Impfpflicht zu setzen. Gleichzeitig sollte aber der Herbst vorbereitet werden, was mit dem Variantenmanagementplan geschehen würde. Die Ministerin kündigte zudem Aufklärungs- und Impfangebote in Wohnortnähe ab Ende August an, um die Menschen von einer Impfung zu überzeugen.
Ralph Schallmeiner (Grüne) betonte, dass das Gesetz so angewandt werden solle, wie es geschrieben sei, und flexibel. Wenn die Impfkommission, die ein zentraler Teil des Gesetzes ist, zu dem Schluss kommt, dass eine Impfpflicht zum jetzigen Zeitpunkt nicht eingeführt werden sollte, wird der Empfehlung selbstverständlich Folge geleistet. Auch Nikolaus Scherak (NEOS) war von der Sinnhaftigkeit einer flexiblen Rechtsdurchsetzung überzeugt. Er sprach sich für weitere Maßnahmen zur Überzeugung der Bevölkerung aus.
Auch Dagmar Belakowitsch (FPÖ) sprach sich für die Aussetzung der Impfpflicht aus. Für sie ist es jedoch an der Zeit, das Impfpflichtgesetz generell aufzuheben. Die Impfpflicht sei nicht mehr zeitgemäß und unverhältnismäßig, sagte er. Laut Belakovich sollten die Menschen selbst entscheiden dürfen, ob sie sich impfen lassen.
Ernennungen zu den europäischen Institutionen
Der Gemeinsame Ausschuss stimmte einstimmig dem Vorschlag der Bundesregierung zu, zwei österreichische Richterinnen und Richter an das Gericht zu berufen (173 / HA). Elisabeth Tichy-Fisslberger und Gerhard Hesse werden als österreichische Richter für die Amtszeit von September 2022 bis Ende August 2028 nominiert.
Gerhard Hesse sei erst 2019 zum Richter am Gericht ernannt worden, als Österreich eine zweite Post-Brexit-Stelle erhielt, berichtete Verfassungs- und EU-Ministerin Karoline Edtstadler. Der Experte für Europa- und Verfassungsrecht sollte daher neu bestellt werden. Elisabeth Tichy-Fisslberger wurde nach öffentlicher Suche und Prüfung durch eine Kommission des Bundeskanzleramtes ausgewählt. Sie ist laut Edtstadler Expertin für Europa- und Völkerrecht und verfügt über langjährige Erfahrung im diplomatischen Dienst. Auch Nikolaus Scherak (NEOS) bezeichnete beide als kompetent und erfahren.
Auch die Bestellung von Karin Rysavy zum Mitglied des Verwaltungsrats der Europäischen Investitionsbank bis Mitte 2023 (174/HA) wurde einstimmig angenommen. Edtstadler erklärte, es handele sich bei dieser Berufung um eine Formsache, also um die nationale Nominierung für die Amtszeit der Berufung durch den Rat der Europäischen Investitionsbank. (Hauptabschlussausschuss) kar
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