Aktualisiert am 01.07.2022 um 17:00 Uhr
- Das Kanzleramt lehnte es auf Medienanfrage ab, die Kurzprotokolle der Bund-Länder-Konferenzen zu Beginn der Corona-Pandemie offenzulegen.
- Der Berliner „Tagesspiegel“ hingegen klagte Ende 2020.
- Nun hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass sie der Öffentlichkeit zusteht.
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Das Bundeskanzleramt muss die internen Akte von Bund-Länder-Konferenzen in der Corona-Pandemie offenlegen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin nach einer Klage des „Tagesspiegels“ in einem am Freitag bekannt gewordenen Urteil (Az.: VG 2 K 155/21).
Laut Gericht soll die Bundesregierung bis 2020 die Aufzeichnungen von fünf Sitzungen freigeben. Vier der Kurzprotokolle stammen aus der ersten Haft der Krone und sind in Konferenzen im März und April 2020 entstanden, das fünfte im November 2020.
Das Kanzleramt erklärte: Es gibt keine Protokolle
Laut Gerichtsunterlagen gab das Kanzleramt in der Akte an, dass zu anderen Terminen des Jahres keine Taten stattfanden. Der „Tagesspiegel“ hatte Ende 2020 die Einsichtnahme in die Dokumente nach dem Informationsfreiheitsgesetz beantragt, daher ist die Freigabe zunächst auf diesen Zeitraum beschränkt.
Die Begründung des Urteils nannte das Gericht zunächst nicht, sie werde erst nächste Woche veröffentlicht, nachdem das Urteil allen Beteiligten mitgeteilt worden sei, sagte er.
Bei ihren Gipfeltreffen, die während der Corona-Phase vor allem per Video stattfanden, einigten sich die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Regierungschefs der Bundesregierung auf wichtige Entscheidungen zur Eindämmung der Pandemie. Zu den drastischsten Maßnahmen gehörten Blockaden und Kontaktbeschränkungen. Im Anschluss an die Beratungen berichteten Merkel und einige Ministerpräsidenten auf Pressekonferenzen über die Ergebnisse.
“Tagesspiegel”: Hohes Publikumsinteresse
Während die Bundesregierung die Beratungsunterlagen als vertraulich einstufte und nicht veröffentlichen wollte, argumentierte der „Tagesspiegel“, dass die Taten des Kronen-Gipfels in der Anfangszeit der Pandemie bereits historische Dokumente seien. Zudem besteht ein erhebliches öffentliches Interesse daran, wie die damaligen Regierungschefs in den Verhandlungen positioniert waren.
„Das Urteil stärkt die Informationsfreiheit und schafft Transparenz in der politisch wichtigen Frage, wie Entscheidungen zu Beginn der Corona-Pandemie getroffen wurden“, sagte der rechtspolitische Korrespondent der Zeitung, Jost Müller-Neuhof, der Deutschen Presse-Agentur. (zentrale / dpa)
Aktualisiert am 01.07.2022 um 08:32 Uhr
Kassenärzte-Chef Andreas Gassen hat die Bürgertests der Krone scharf kritisiert: „Diese sinnlosen Tests müssen abgeschafft werden. . Es sei eine „völlig nutzlose Veranstaltung, gesunde Menschen ohne Grund mit fragwürdiger Qualität zu testen“, sagte der KBV-Chef. Bild: IMAGO / Jens Schicke