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Auf einer Alp in der Surselva stürzten 71 Schafe von einem Felsen, mehr als 40 von ihnen starben. War er der Wolf oder werden sie ihn zum Sündenbock machen?
Es sind eindrückliche Bilder vom Beginn der Alpsaison: Inmitten saftig grüner Wiesen des Val Cristallina in der Surselva liegen am Fusse eines Felsens dutzende tote und verwundete Schafe. Was ist hier passiert? Darüber rätseln auch die Bündner Behörden.
Klar ist: Am vergangenen Samstag ist in den Alpen des Bündner Oberlandes ein Teil einer Schafherde, insgesamt 71 Tiere, abgestürzt. 43 dieser Schafe starben oder mussten nach dem Sturz qualvoll beseitigt werden, 28 weitere stehen wegen Verletzungen unter Beobachtung, so Arno Puorger vom Amt für Jagd und Fischerei Graubünden.
Es gibt mehrere Hinweise auf den Wolf bei dem Absturz.
Die Unfallursache sei noch nicht klar, aber die naheliegendste Vermutung sei der Wolf, sagt Puorger: „Ein Schaf hat eine Wunde im Nackenbereich, die typischen Wolfsbissen ähnelt. In der Nacht zum Samstag wurden auch mehrere Wölfe bei den Betroffenen gesichtet Bereich am Sonntag. Es gibt also mehrere Hinweise, die auf den Wolf bei dem Absturz hindeuten. Bekannt ist auch, dass die Herde Stagias, eine der sechs Wolfsherden Graubündens, rund um den Lukmanierpass lebt.
In der Schweiz kommt es immer wieder vor, dass einzelne Schafe einen Felsen hinunterstürzen. Puorger weist jedoch darauf hin, dass es selten ist, dass es 71 sind und dass möglicherweise der Wolf der Übeltäter ist. „Es wäre nicht verwunderlich, wenn eine Herde bei einem Wolfsangriff im alpinen Bereich stürzt. Aber wenn der Sturz der Schafe effektiv mit dem Wolf zusammenhängt, ist dies ein Ausnahmefall für seine Größe.“
Die 43 getöteten Schafe seien eine Tragödie, betont Lukas Berger, Präsident des Schweizerischen Schafzuchtverbandes. Der wirtschaftliche Schaden für den Schäfer ist gross: Ein geschlachtetes Lamm ist derzeit rund 300 Franken wert, ein ausgewachsenes Tier im Schnitt bis zu 800 Franken. „Allerdings deckt die Entschädigung des Bundes in der Regel nicht den tatsächlichen Wert der Schafe. Der emotionale Schaden, den so viele tote Tiere hinterlassen, ist noch größer als der wirtschaftliche Verlust“, sagt Berger. Ein Hirte züchtet seine Schafe und hat eine emotionale Verbindung zu ihnen, unabhängig von der Größe der Herde.
Das entschädigt für das schlaue Schaf
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Das schweizerische Jagdgesetz sieht vor, dass Bund und Kantone an der Entschädigung von Schäden durch Wildtiere mitwirken. Gemäss Jagdverordnung übernimmt der Bund 80 Prozent des Schadens und der Kanton 20 Prozent. Die Kantone begutachten – in der Regel durch eine Jagdwache – die Lage vor Ort, erstellen einen Bericht über die Tötung und beurteilen, ob die Tötung durch einen Wolf verursacht wurde.
«Gemäß dem Konzept von Wolf Schweiz ist die Erstattung durch den Bund in den Kantonen nicht an die vorherige Ergreifung von Tierschutzmassnahmen gebunden», schreibt das Bundesamt für Umwelt (BAF) in der Petition. Die Kantone könnten jedoch Schutzmassnahmen im Voraus für Zahlungen an die Landwirte verlangen.
Wie viel ein Hirte für ein zerrissenes Schaf bekommt, entscheidet die zuständige Ecke. Als Bewertungsgrundlage dienen die Bestandstabellen der Bauernverbände. Faktoren wie Alter, Rasse und Geschlecht des geschlachteten Tieres sind ausschlaggebend. Arno Puorger vom Bündner Jagd- und Fischereiamt spricht von durchschnittlich 250 bis 400 Franken pro Schaf.
Außerdem erhält ein Hirte für das Töten von Schafen nur dann eine Entschädigung, wenn nachgewiesen werden kann, dass die großen Raubtiere den Schaden verursacht haben. Hier kommt das nächste Problem: Selbst wenn ein Wolf die 71 Schafe durch den Felsen der Alp Bündner gejagt hat, gibt es im Grunde kein Geld, wenn keine Spuren gefunden werden. Viele Kantone seien jedoch kulant, wenn Nutztiere mit grosser Wahrscheinlichkeit durch einen Wolfsangriff gefallen seien, schreibt das Bundesamt für Umwelt auf Anfrage.
Waren die Tiere gut geschützt?
Die 71 verendeten Schafe gehörten zu einer Herde von 1.600 Tieren. Sie wurden von einem Hirten und sechs Wachhunden bewacht und nachts eingesperrt. Sechs Hunde entsprechen laut Agrarberatungsstelle Agridea der sensiblen Obergrenze des Herdenschutzes.
Allerdings stellt sich die Frage, ob die Schafe ausreichend geschützt wurden. Wie weit waren die 1600 Schafe voneinander entfernt? Können Hunde den Überblick behalten? Oder ist der Wolf schuld? „Wölfe lernen mit der Zeit, Viehschutzmaßnahmen zu umgehen. Ich habe von ähnlichen Fällen in Graubünden und im Wallis gehört», sagt Lukas Berger vom Schafzüchterverband.
Legende: Eines der im Val Cristallina de Surselva verendeten Schafe. RTR / Seraina Derungs
Im Mai stellte der Bund schweizweit zusätzlich 5,7 Millionen Franken als Sofortmassnahme zum Schutz der Herden während des Alpensommers zur Verfügung. Berger schätzt die Gesamtkosten der Herdenschutzmassnahmen für den Alpsommer auf 20 bis 30 Millionen Franken. Die Kosten für einen Wachhund liegen bei rund 5000 Franken pro Jahr.
Wenn kostspielige Schutzmaßnahmen vergeblich sind, frustriert das Viehhirten.
„Wenn meist teure und aufwendige Schutzmaßnahmen vergeblich sind, werden die Hirten frustriert und verlassen zunehmend die Alm“, sagt Berger. Die Lösung aus Sicht des Viehzuchtverbandes der Schafe und vieler Schäfer: Wölfe in Herden präventiv schlachten, um den Bestand zu regulieren.
Bei toten Schafen mit wolfsbissähnlichen Nackenverletzungen werden nun DNA-Spuren untersucht. Es geht darum zu beurteilen, ob und wenn ja, welcher Wolf oder welche Herde bei dem Unfall anwesend war. Dies ist auch entscheidend, um tote Schafe dem Schlachtkontingent eines Wolfsrudels zuordnen zu können, falls ein Wolf beteiligt war. Trotz der Forderungen der Hirten ist der präventive Abschuss des Wolfes auch in diesem Almsommer kein Problem.
Die Ständeratskommission will Wölfe vorsorglich verhindern
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Künftig sollen Wölfe nicht nur dann geschossen werden, wenn sie Schaden angerichtet haben, sondern auch um zukünftige Schäden zu verhindern. Die Umweltkommission des Ständerats hat am Freitag einen neuen Versuch unternommen, das Jagdgesetz anzupassen. Der Fokus liegt auf der proaktiven Regulierung von Wolfspopulationen.
Im Jahr 2020 lehnten die Wähler das Jagdgesetz ab, das die Wolfsjagd neu organisiert hätte. Wenn ja, hätten die Wölfe präventiv geschossen werden können, also auch dann, wenn sie noch keinen Schaden angerichtet hätten. Die Umweltkommission des Ständerats schlägt nun einen neuen Artikel 7a zum Jagdgesetz vor. Es sollte die Rechtsgrundlage für die präventive Hinrichtung von Wölfen sein. Bevor ein Wolf getötet werden darf, muss allerdings wie heute das Umweltbundesamt zustimmen. (sda)