Die Verordnung zur Lockerung der CoV-Schutzmaßnahmen, die ab dem 1. Juni in Kraft tritt, bringt auch Änderungen beim Grünen Pass mit sich. Ab dem 23. August reicht die Kombination aus Impfung und Genesung nicht mehr für einen 3-G-Test. Die VOC-Impfpflicht in ganz Deutschland bleibt über den Sommer ausgesetzt.
Ansonsten setzt die Verordnung erwartungsgemäß bis zum 23. August die Maskenpflicht im Grundstoffhandel, in Apotheken und im öffentlichen Verkehr aus. Ausnahmen von der 3-G-Pflicht stehen im Einklang mit der Impfpflicht.
Genesung ersetzt keine Impfung mehr
Für eine Grundimmunisierung sind einheitlich drei Stiche erforderlich, dies wurde bereits von der Nationalen Impfkommission empfohlen. Bisher galt die Genesung vor der ersten Impfung als eigenständiges „immunologisches Ereignis“. Eine Genesung sei noch sechs Monate gültig, ersetze aber keine Impfung mehr, teilte das Gesundheitsministerium in einer Mitteilung mit.
Außerdem werden weitere Ausnahmen von der 3-G-Regel geschaffen (zusätzlich zu den Schwangerschafts- und Gesundheitsrisiken einer Impfung) – jetzt entfällt der Versuch für diejenigen, die sich mangels Immunantwort nicht impfen lassen würden Eine Impfung. Die bereits erhaltene Impfaufhebungsbestätigung ist ausreichend.
Ab Herbst rechnet das Ministerium wieder mit einer Maskenpflicht
Die Maskenpflicht bleibt in „besonders gefährdeten Umgebungen“ wie Krankenhäusern, Sanatorien und anderen Orten, an denen Gesundheits- und Pflegedienste erbracht werden, sowie Pflegeheimen und Pflegeheimen bestehen. Die Maskenpflicht bleibt auch in der mobilen Pflege bestehen (außer im Behindertenbereich).
Eine Maskenpflicht in Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen bestehe hingegen nicht wegen der „relativ geringeren Vulnerabilität der dort untergebrachten Menschen und vor dem Hintergrund der Lebensfähigkeit im Rahmen der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen im Alltag Leben’. “, so das Gesundheitsministerium. Die 3-G-Pflicht gilt in diesem Bereich weiterhin. Gleiches gilt für mobile Pflegedienste im Behindertenbereich.
Das Gesundheitsministerium rechnet mit einer Wiedereinführung der Maskenpflicht im Herbst; bei steigenden Fallzahlen ist es auch schon vorher möglich. Die Bundeshauptstadt Wien macht sich auf den Weg und hält an ihrer Maskenpflicht zumindest in öffentlichen Verkehrsmitteln, Arztpraxen und Apotheken fest. Dies will sie in einer gesonderten Verordnung regeln, die noch erlassen werden muss. Dann müssen Reisende in der Bundeshauptstadt ihre Masken wieder aufsetzen, wenn sie die Stadtgrenze von Wien überschreiten.