Die Stärkung der Lufthansa bereitet der Swiss Probleme

Die Schweizer Fluggesellschaft stellt Lufthansa-Flugbegleiter auf Zeit ein, weil es nicht reicht. Die Bezahlung bereitet manchem Schweizer Kabinenpersonal Probleme.

Das Arbeitsumfeld in der Schweiz ist seit Monaten angespannt. Nachdem 1.700 Vollzeitstellen gestrichen wurden, müssen die verbleibenden Mitarbeiter oft mehr leisten und das manchmal für weniger Geld. Das ist für viele frustrierend.

Auch das Kabinenpersonal ist unzufrieden. Denn in der Schweiz gibt es trotz Entlastungsmassnahmen wie Flugplankürzungen oder Leistungskürzungen derzeit nur wenige Flugbegleiter. Um das Problem weiter zu entschärfen, werden rund 70 Flugbegleiter der Lufthansa ab Juli für neun Monate die Schweizer Nationalairline unterstützen und auf der Kurz- und Langstrecke eingesetzt werden.

Haben Lufthansa-Kollegen einen Vorteil?

„Wir haben bereits die ersten Anfragen erhalten“, sagte ein Sprecher der Schweiz. Die Airline hat sich mit der Kabinengewerkschaft Kapers auf die Übergangslösung geeinigt. Allerdings bereitet es der Schweizer Kabinenbesatzung Probleme.

Denn in den Augen mancher Schweizer Kabinenbesatzung würden deutsche Verstärkungen besser behandelt als sie, ihr eigener Lohn reiche kaum zum Leben, heißt es etwa, oder sie würden ohne Zweitjob nicht mehr arbeiten. Als Bedingungen für die deutsche Verstärkung drängen einige in die bittere Schweiz.

Schweiz: Gleichstellung, keine Verbesserung

Lufthansa Flugbegleiter erhalten für ihre maximal neunmonatige Amtszeit einen Schweizer Arbeitsvertrag, der ihre Dienstjahre berücksichtigt. Zudem wird ihnen ein Zimmer zur Verfügung gestellt und sie erhalten zusätzlich eine Sonderzahlung von 500 Franken pro Monat (480 Euro) für «Mehraufwand».

Dabei gehe es laut einem Swiss-Sprecher nicht um die Verbesserung der Position der Lufthansa-Kollegen, sondern um Gleichberechtigung. „Bei der Berechnung der Zuzahlung wurden unter anderem die durchschnittlichen Krankenkassenprämien, Sozialversicherungsbeiträge und Reinigungskosten berücksichtigt“, erklärt er. Die Bereitstellung einer Unterkunft ist notwendig, da es sich um eine vorübergehende Verwendung handelt. “Daher kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Wohnsitz in die Schweiz verlegt wird.”

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