Stand: 06.07.2022 12:23 Uhr
Nach Google und Facebook will das Poster Office auch bei Amazon strengere Wettbewerbskontrollen durchsetzen. Das Amt stellte eine „außergewöhnliche Bedeutung unter den Märkten für den Wettbewerb“ fest. Amazon will kämpfen.
Auch das Bundeskartellamt hat Amazon als Unternehmen mit „erheblicher marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“ nach der Muttergesellschaft Google Alphabet und der Facebook-Gruppe Meta eingestuft.
Die Entscheidung der Behörde bedeute, „dass wir bei Amazon mögliches wettbewerbswidriges Verhalten gezielt ansprechen und verhindern können“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Ab 2021 kann das Kartellamt Unternehmen mit bereichsübergreifendem Einfluss beispielsweise Verhaltensweisen verbieten, die aus seiner Sicht den Wettbewerb gefährden.
„Amazon ist der Schlüsselspieler im E-Commerce“, erklärte Mundt. Die Angebote des Konzerns als Händler, Marktplatz, Streaming- und Cloud-Anbieter werden zu einem „digitalen Ökosystem“ verknüpft.
„Wir erachten Amazon als marktbeherrschend bei seinen Marktleistungen für Dritthändler“, betonte Mundt. Hier kommt die klassische Missbrauchsaufsicht ins Spiel. Amazon kann den Zugang anderer Unternehmen zu Absatz- und Beschaffungsmärkten kontrollieren und so seiner Doppelrolle als Händler und Vermarkter gerecht werden.
Amazon will rechtliche Schritte prüfen
Amazon teilte mit, der Feststellung des Kartellamts nicht zuzustimmen. „Wir werden die Entscheidung und unsere Optionen, einschließlich Einsprüchen, sorgfältig prüfen“, sagte ein Sprecher. Amazon sei „hauptsächlich ein Einzelhändler“.
Der Gesamtanteil des E-Commerce am deutschen Einzelhandelsumsatz wird nach Schätzungen des Verbandes des Deutschen Einzelhandels bis 2021 nur noch 14,7 Prozent betragen. In Konkurrenz zu vielen konsolidierten deutschen und internationalen Unternehmen, das gilt auch für das Geschäft des Unternehmens in anderen Branchen.