Die wichtigsten Punkte zur Rentenreform im Ständerat

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Der Ständerat fängt nun auch an, unsere Renten zu kürzen. Am Mittwoch tendiert die kleine Kammer zur Reform der betrieblichen Altersversorgung (BVG). Der Nationalrat hat sich in einer ersten Runde vorgestellt, nun entscheidet das Stöckli, wie es mit den Renten der Pensionskasse weitergeht.

Das zuständige Gremium des Ständerates schlägt einige Korrekturen vor, offene Diskussionen sind geplant. Blick erklärt die wichtigsten Entscheidungspunkte:

Die Conversion-Rate sollte sinken

Der Mindestumwandlungssatz im BVG-Obligatorium soll von derzeit 6,8 Prozent auf 6,0 Prozent sinken. Das heisst, pro 100’000 CHF angespartes Alterskapital kommen nur noch CHF 6’000 statt CHF 6’800 pro Jahr zusammen.

Grundsätzlich ist die Kürzung im Parlament unstrittig. Der große Streit dreht sich vielmehr darum, wie die drohende Rentenlücke geschlossen werden kann.

Rentenzuschlag, um die Lücke zu füllen

Sinkt der Umwandlungssatz, sinkt die Rente. Eine Rentenzulage soll die Lücke füllen. Über das richtige Modell wird noch diskutiert. Der Nationalrat will für eine Übergangsgeneration von 15 Jahren einen Zuschlag zur Graduiertenrente von bis zu 200 Franken pro Monat. Nur gut 35 bis 40 Prozent der Neurentner würden eine Leistung erhalten. Der Zuschlag wird hauptsächlich aus den Rücklagen der Pensionskasse finanziert. Kostenpunkt: 9,1 Milliarden Franken.

Andererseits gibt es einen Vorschlag der Sozialkommission des Ständerates, der auf FDP-Staatsminister Josef Dittli (65, UR) zurückgeht: 20-Jährige sollen einen gestaffelten Zuschlag bis 200 erhalten Franken. ein Monat. 88 Prozent der Versicherungsnehmer dieser Übergangsgeneration würden davon profitieren. Allerdings kostet das Modell 25,2 Milliarden Franken. Deshalb hat er in dem kleinen Raum auf diese Weise keine Chance.

Peter Burri von Pro Senecute: «Altersarmut zeigt sich schon vor der Pensionierung» (06:57)

Auch FDP-Mann Dittli ist aufgefallen. Versuchen Sie, den gordischen Knoten mit einem neuen Vorschlag zu durchschlagen. Ein Modell, das sich weitgehend an die Nationalratsvariante anlehnt, aber die Zielgruppe auf 37 bis 47 Prozent erweitert. Kostenpunkt: 11,9 Milliarden Franken.

Eine Minderheit um SP-Staatsrat Paul Rechsteiner (69, SG) versucht, das Engagement der Sozialpartner zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaften mit Leben zu füllen. Dieser Vorschlag hat jedoch keine Chance.

Ob das Zentrum wegen des Chaos um den Rentenausgleich allenfalls kurzfristig ein Ablehnungsgesuch stellen wird, ist unklar, also wird die Ständeratskommission das Problem noch einmal verdoppeln. Die entsprechenden Überlegungen waren jedenfalls an diesem Dienstag Thema für die Staatsräte.

Sorgen Sie für eine höhere Gehaltsabrechnung

Strittig ist auch, welcher Teil des Lohns in die BVG-Obligatoriumspflicht aufgenommen und damit versichert werden soll. Denn je höher der versicherte Lohn, desto mehr zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in die 2. Säule ein. Und je höher das kumulierte Altersguthaben, desto höher die Rente. Das Parlament will vor allem für Teilzeitbeschäftigte und Teilzeitbeschäftigte nachbessern.

Im Fokus steht der sogenannte Koordinationsabzug von aktuell CHF 25’095 pro Jahr. Konkret können Arbeitgeber diesen Betrag von ihrem Jahresgehalt abziehen. Das Endergebnis ist der garantierte Lohn der 2. Säule. Wer also 40’000 Franken verdient, zahlt heute nur noch die BVG-Beiträge von 14’905 Franken, genau wie der Arbeitgeber.

Mit der Pensionskassenreform wird der versicherte Lohn nun steigen, vor allem im Niedriglohnbereich. Deshalb will der Nationalrat den Koordinationsabzug auf 12’548 Franken halbieren. Der Ständerat debattiert hingegen über einen von Grünen-Ministerin Maya Graf (60, BL) eingeleiteten Systemwechsel: Statt eines fixen wird ein flexibler Abzug von 15 Prozent der Lohnsumme vorgeschlagen.

Bei einem Lohn von 40’000 Franken werden die Beiträge auf Vorschlag des Nationalrates nur noch mit 27’452 Franken, im flexiblen Modell aber mit 34’000 Franken bezahlt. Mit Blick auf die Gegenwart werden in beiden Fällen die Beiträge deutlich steigen und mit ihnen die Renten. Händlern und Landwirten sind jedoch zu hohe Preise ein Dorn im Auge, weil sie auch hohe Zusatzkosten für die Arbeitgeber mit sich bringen.

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Das zweite Element, das sich auf die versicherte Lohnabrechnung auswirkt, ist die Eintrittsschwelle. Diese legt fest, ab welchem ​​Lohn die 2. Säule ausbezahlt wird. Die Schwelle liegt aktuell bei CHF 21’510. Der Nationalrat will ihn auf 12’548 Franken senken, der Ständerat nur auf 17’208 Franken. Statt 320.000 würden nur noch 140.000 Kleinverdiener in einer neuen Pensionskasse versichert.

Die Altersgutschriften werden angepasst

Lohnbeiträge zur Pensionskasse – die sogenannten Altersdarlehen – werden durch die Reform abgemildert: Bis zum 44. Lebensjahr steigt das Altersguthaben künftig auf 9 Prozent (vorher 7 oder 10 Prozent). Cent). ) des vom BVG geforderten Gehalts. Ab 45 Jahren sind es 14 Prozent (vor 15 oder 18 Prozent). Die Stadträte stimmen zu. Dies liegt daran, dass Altersgutschriften insbesondere für ältere Arbeitnehmer gekürzt werden. Das soll Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern.

Es wird diskutiert, ab welchem ​​Alter die BVG-Pflicht beginnen soll. Der Nationalrat will das Eintrittsalter von derzeit 25 auf 20 Jahre senken. Deshalb sollten junge Leute zuerst in die Pensionskasse einzahlen. Der Ständerat hingegen will bei 25 bleiben, um die Jugend nicht zusätzlich zu belasten. Die kleine Kammer muss folgen.

Wachsende Zweifel

Während um die Säulen der Reform gefeilscht wird, stellen immer mehr Stimmen die Reform als Ganzes in Frage. «Die aktuelle Situation ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer besser als frühere Reformvorschläge», sagte FDP-Landesrat Ruedi Noser (61, ZH) im Vorfeld der Debatte im Blick. Das Problem eines zu hohen Umwandlungssatzes von 6,8 % betrifft nur rund 14 % der Versicherungsnehmer. “Es macht keinen Sinn, dass 40 oder 50 Prozent einen Rentenzuschlag bekommen.” Notfalls kann die Reform in der Schlussabstimmung versinken.

Klingt ähnlich wie SVP-Staatsrat Hannes Germann (65, SH). “Strukturell tragen die aktuellen Vorschläge wenig dazu bei”, sagt er. “Es wäre besser, wenn wir die Reform bald auf den Weg bringen würden.”

Ohne einen Kompromiss zwischen den Sozialpartnern macht der Gesetzentwurf auch im grünen linken Feld eine schwere Zeit durch. Der Gesetzentwurf droht den Entwicklungen zufolge im Parlament zu scheitern. Und wenn nicht, wird das Volk in einem Referendum das letzte Wort haben.

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