Die Wohnung kostete plötzlich 100.000 Euro zusätzlich

Der sogenannte Mietkauf war für eine Grazerin unerwartet teuer: Nach 10 Jahren musste sie plötzlich ein Drittel mehr bezahlen.

Viele Genossenschaften bieten den Mietern nach einer bestimmten Zeit die Wahl des Eigentums an. Diese Kaufoption wird zu Beginn der Mietzeit vertraglich geregelt. Eine Grazerin, die sich vor zehn Jahren für diese Option entschied und nun die Wohnung kaufen wollte, erlebte ein böses Erwachen.

Denn als die Frau 2021 mit ihren beiden Kindern in die neue Genossenschaftswohnung einzog, wollte sie die Immobilie eigentlich gleich kaufen. Die Wohnungsbaugesellschaft riet ihm jedoch zum Mietkauf, weil man damit die Umsatzsteuer sparen und mit staatlicher Unterstützung einen Kredit zur Finanzierung bekommen würde.

400.000 Euro hatte die Grazerin damals für den Sofortkauf der Wohnung bezahlt, bei einem Mietkauf heißt es im Vertrag: Herstellungskosten plus zwei Prozent Aufschlag. Das wären etwa 330.000 Euro, weshalb er sich dafür entschieden hat.

Deutlich teurere Wohnung

Im Frühjahr 2022 verschickte die Wohnungsbaugenossenschaft das Angebot an den Nachbarn von Graz. Das war aber 100.000 Euro teurer als vereinbart. Der Mieter traute seinen Augen nicht: „Das war ein Schock für mich. Mein erster Gedanke war, woher soll ich das Geld nehmen?“ Sie zitiert den ORF. Auch viele ihrer Nachbarn waren betroffen und fühlten sich wie sie verraten und verraten.

Dieser und viele weitere Fälle gingen bei der Arbeiterkammer Steiermark ein. Aus ihrer Sicht entsprechen die verfügbaren Angebote nicht den im Vertrag garantierten Preisen, weil der Kaufpreis ganz anders berechnet wird. Offenbar hat die Wohnungsbaugesellschaft ihre Verträge in allen Fällen gebrochen und immer wieder Zehntausende Euro mehr gefordert als ursprünglich vereinbart.

Niedriger Preis durch Änderung verboten?

Daher forderte die AK Steiermark die Genossenschaft auf, die Kaufpreise der Wohnungen aufgrund vertraglicher Bindungen neu festzusetzen. Das Unternehmen argumentierte jedoch, dass ein niedrigerer Preis gesetzlich nicht mehr zulässig sei. Aufgrund einer Novelle des Gemeinnützigen Wohnungsgesetzes im Jahr 2016 wird nun der sogenannte Buchwert der Immobilie benötigt, das ist der aktuelle Mindestkaufpreis der Immobilie am Markt.

Allerdings könne eine solche Änderung nach Ansicht der Arbeiterkammer keinesfalls bestehende vertragliche Vereinbarungen aushebeln.

Nav-Bild des Kontos Zeit12.06.2022, 22:17 | Akt: 12.06.2022, 22:17

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