Durch Ausnahmen von der Mindeststrafe
Die Zürcher Staatsanwaltschaft warnt vor Kompromissen beim Beschleuniger
Die Verkehrskommission des Nationalrates will Rasers Artikel nachjustieren. Doch ihr Engagement hat ein Problem: Die meisten Raser dürften keine zwingende Mindeststrafe bekommen, weil sie keine Vorstrafen haben, sagt Staatsanwalt Michael Huwiler.
Gepostet: 29.06.2022 um 19:08 Uhr
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Aktualisiert: 29.06.2022 um 22:01 Uhr
Tatsächlich war die Mindeststrafe für das Fasten im Parlament bereits gefallen. Nachdem sich Verkehrsopfer öffentlich gegen eine Aufweichung des Strafgesetzbuches für Geschwindigkeitsüberschreitung eingesetzt und die Stiftung Roadcross mit einer Volksabstimmung gedroht hatte, hat sich die Verkehrskommission des Nationalrates geeinigt. Das Parlament sollte die Entscheidung überdenken und auf der Herbstsitzung einen Kompromiss annehmen.
Die Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe wegen Geschwindigkeitsüberschreitung muss beibehalten werden. Allerdings soll es Ausnahmen geben: zum einen für Personen, die nicht vorbestraft sind, weil sie gegen Verkehrsregeln verstoßen haben, und zum anderen, wenn man „aus beachtenswerten Gründen“ zu schnell fährt. Damit könnten Geschwindigkeitsdelikte „weiterhin mit der gebotenen Ernsthaftigkeit verfolgt“, gleichzeitig aber auch den Gerichten „mehr Ermessensspielraum“ eingeräumt werden, heißt es in der Mitteilung der Kommission.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft warnt
Doch nicht alle können sich dem Jubel anschließen. «Die meisten Flitzer müssen bei dieser Variante nicht mehr unbedingt mit einer Mindeststrafe rechnen, da die meisten Flitzer kein Vorstrafenregister für ein Verkehrsdelikt haben», warnt Michael Huwiler (53), Verkehrsleiter der Staatsanwaltschaft Zürich. Büro. Das weiß er aus eigener Erfahrung, denn jeder Fall von Geschwindigkeitsüberschreitung im Kanton Zürich geht über seinen Schreibtisch.
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Das Problem: «Oft sind es junge Autofahrer, die sich wegen Geschwindigkeitsvergehen verantworten müssen, und die sind noch nicht einmal vorbestraft», sagt Huwiler. Bei den Tätern handelt es sich meist um junge Männer, die PS-starke Autos mieten oder mieten, stellte die Staatsanwaltschaft kürzlich auf einer Pressekonferenz fest.
Der Kanton Zürich hat sich bereits im Vorfeld gegen die Lockerung von Rasers Artikel ausgesprochen. „Diese Position werden wir auch weiterhin halten“, betont Huwiler. Nicht umsonst: Allein im vergangenen Jahr verzeichnete der Kanton fast 140 Geschwindigkeitsdelikte. Seit Ausbruch der Corona-Pandemie ist die Zahl deutlich gestiegen.
„Neuland“ im Strafrecht
Huwiler weist auf einen weiteren Punkt hin, der gegen die Änderung der geltenden Vorschriften spricht: «Dass eine Vorstrafe über die Anwendung einer Mindeststrafe entscheidet, ist strafrechtliches Neuland», gibt er zu bedenken. Typischerweise hat ein Vorstrafenregister Einfluss darauf, ob eine Verurteilung ausgesetzt wird oder nicht.
Huwiler weiss, dass eine Fastenhaft in den meisten Fällen ohnehin schon bedingt wäre, also als Bewährungsstrafe bis zu 24 Monaten. „Raser, die „einfach zu schnell gefahren sind, müssen fast nie ins Gefängnis.“
Keine Freude für Regazzi
Auch Nationalrat Fabio Regazzi (60) ist mit der Verpflichtung nicht zufrieden. Nur aus ganz anderen Gründen als Huwiler: Der Tessiner hatte schon 2015 mit einem Vorschuss gedämpft. «Das ist kein Freipass für die Fastballs, sondern eine Rückkehr zur Vernunft», sagte er an der Sommersession gegenüber «Blick».
Dass sich die Verkehrskommission nun hinzieht, will Regazzi nicht weiter kommentieren. Seine Meinung sei bekannt, schreibt er per SMS aus dem Berg.
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