Dieselskandal: EuGH stuft Thermofenster als verbotene Abschalteinrichtung ein

Neues Problem für Diesel-Fahrzeughersteller im Abgasskandal: Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat am Donnerstag in mehreren Urteilen entschieden, dass von Autoherstellern weit verbreitete Thermogläser, die die Abgasnachbehandlung in bestimmten Temperaturbereichen reduzieren, generell darstellen eine grundsätzlich unzulässige Abschalteinrichtung. Da es sich um einen Massenvertragsbruch handelt, halten die luxemburgischen Richter die Kündigung des Fahrzeugkaufvertrags grundsätzlich nicht für ausgeschlossen.

Dieselfahrzeug-Software, die die Effizienz der Stickoxid (NOx)-Abgasreinigung bei oft erreichten klimatischen Bedingungen reduziert, ist seit Jahren umstritten. Dieses thermische Fenster beschleunigt die Reinigung von Abgasen bei bestimmten Temperaturen, um die Bildung von schädlichen Ablagerungen und Korrosion in der Abgasreinigung zu reduzieren. Mit der Adblue-Technologie zugesetzter Harnstoff, der Stickoxide reduzieren soll, lässt sich nur von 180 bis 200 Grad richtig dosieren. Autohersteller wie Daimler und Volkswagen halten das Verfahren für legitim und notwendig, um Motorschäden zu vermeiden.

VW-Kundenbeschwerden

Käufer von VW-Diesel mit dieser Software klagten vor österreichischen Gerichten gegen die Anwendung der Methode. Sie beantragten die Aufhebung ihrer Kaufverträge, die sie zwischen 2011 und 2013 abgeschlossen hatten. Der österreichische Oberste Gerichtshof, das Landesgericht (LG) Eisenstadt und das LG Klagenfurt stellten dem EuGH mehrere Fragen zur Zulässigkeit dieses Thermofensters und zu den Ansprüchen der Kläger.

Laut diesen Gerichten gewährleistet das Thermofenster von VW die Einhaltung der EU-NOx-Emissionsgrenzwerte nur dann, wenn die Außentemperatur zwischen 15 und 33 Grad Celsius liegt. Grund dafür war ein Update der Software für die betroffenen Fahrzeuge, das Volkswagen durchgeführt hat, um eine zuvor eindeutig illegale Version zu ersetzen. Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte dieses Update zuvor freigegeben: Es war zu dem Schluss gekommen, dass es keine illegalen Abschalteinrichtungen enthielt.

Mit seinen Entscheidungen in den Rs. C-128/20, C-134/20 und C-145/20 stellt der EuGH nun fest, dass Umgebungstemperaturen unter 15 Grad in vielen Mitgliedstaaten üblich sind. Emissionsgrenzwerte sollen weiterhin eingehalten werden. Daher schränkt das VW-Thermofenster die Abgasreinigung „unter normalen Einsatzbedingungen“ ein. Die bloße Tatsache, dass diese Vorrichtung hilft, die komplementären Teile wie das Abgasrückführungsventil, den AGR-Kühler und den Dieselpartikelfilter zu schützen, lässt dies nicht zu.

Besteht “konkrete Gefahr”?

Anders könnte es laut EuGH aussehen, wenn nachgewiesen würde, dass das Thermofenster nur notwendig sei, „um die unmittelbaren Gefahren des Motors in Form von Schäden oder Unfällen, die durch eine Fehlfunktion eines dieser Bauteile verursacht werden, zu vermeiden. “. . Es soll eine „besondere Gefahr beim Betrieb des mit diesem Gerät ausgestatteten Fahrzeugs“ bestehen.

Zudem gab es zum Zeitpunkt der Zulassung der Software bzw. des damit ausgestatteten Fahrzeugs keine andere technische Lösung, um solch schwerwiegende Risiken zu vermeiden. Ob dies für die hier verwendete Abschalteinrichtung gilt, müssen die nationalen Gerichte prüfen. Es gehe nicht nur darum, den Motor „vor Schmutz und Verschleiß“ zu schützen.

Obwohl der beschriebene Bedarf bestand, erklärten die luxemburgischen Richter eine Abschalteinrichtung für unzulässig, „wenn sie unter normalen Betriebsbedingungen den größten Teil des Jahres in Kraft treten würde“. Damit würde der Grundsatz der Begrenzung der Stickoxidemissionen von Fahrzeugen unverhältnismäßig ausgehöhlt. Der Umstand, dass eine Abschalteinrichtung erst nach Inbetriebnahme des Fahrzeugs eingebaut worden sei, sei für die Zulässigkeitsfrage unerheblich.

Hinsichtlich möglicher Ansprüche von Fahrzeughaltern verweist der EuGH auf die Verbrauchsgüterrichtlinie 1999, wonach Betroffene vom Verkäufer in der Regel Reparatur oder Ersatz verlangen können. Schafft der Verkäufer innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe, kann der Käufer auch eine angemessene Preisminderung oder Auflösung des Vertrages verlangen.

Die Deaktivierungseinrichtung ist vertragswidrig

Der EuGH urteilte, dass ein Auto nicht die vernünftigerweise zu erwartende Beschaffenheit hat und damit vertragswidrig ist, wenn es trotz gültiger Typgenehmigung mit einer verbotenen Abschalteinrichtung ausgestattet ist. Dieser Verstoß kann auch dann nicht als geringfügig eingestuft werden, wenn der Verbraucher beim Kauf des Fahrzeugs auf das Thermofenster hingewiesen wurde. Daher ist eine Vertragskündigung durchaus eine Option, die nun von den nationalen Gerichten entschieden werden muss.

Dort hat der Bundesgerichtshof (BGH) im vergangenen Jahr entschieden, dass ein Thermofenster bei einem Mercedes nicht zu Schadensersatzansprüchen führen kann. Die Verwendung dieser Steuersoftware allein reicht nicht aus, um Sittenwidrigkeit zu rechtfertigen.

Allerdings hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) eine Musterfeststellungsklage gegen den Stuttgarter Autobauer eingereicht. Es hat eine breite Palette und ist mit anderen Abgashandhabungsgeräten verwandt. Ein ähnlicher „Einer für alle“-Prozess gegen Volkswagen endete im April 2020 nach einer mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Braunschweig mit einem Vergleich, der rund 245.000 Besitzern von VW-Dieselautos zugute kam. Sie wurden zwischen 1350 und 6257 Euro vergeben.

(vbr)

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