Dok über die Russen in St. Moritz: Der Ombudsmann gibt SRF die Schuld

Eine SRF-Doku aus der Reihe «Reporter» hat im März die Gene erwärmt. Thema waren die Gelder des russischen Oligarchen in der Schweiz. Den Zuschauern wurde eine Schweizer Bürokratie gezeigt, die mit der Verhängung von Sanktionen überfordert ist. Dies spiegelte sich dramatisch im sprunghaften Auftritt des Zuger Finanzchefs Heinz Tännler (62) wider.

St. Nicht viel besser erging es Moritz GR, der Heimat von Düngemittelbaron Andrei Melnitschenko (50). Dokumentationsbeamte bezeichneten den Engadiner Ferienort als “russisches Pflaster” und untermauerten ihre These mit Konservenfadern.

St. Moritz ließ es nicht ruhen und erstattete Beschwerde beim Ombudsmann der SRG. Allerdings wurde dies großzügig ausgeschmückt: Kläger, Kläger und Kläger spielen oft große Wetten. „Boulevarddesk“ war der Strip, Klischees wurden aufgeheizt und „ehemalige Botschafter, Ex-Freundinnen und andere Charaktere aus der C-Promi-Welt“ versuchten sich daran.

Diplomatie-Lektion

Im Wesentlichen handelte es sich jedoch um das bereits erwähnte veröffentlichte Archivmaterial, das in der Öffentlichkeit den Eindruck erweckte, es handele sich um aktuelle Aufnahmen von Journalisten.

Jetzt ist das Urteil des Dorfverteidigers eine Lektion in Diplomatie und kommt wie ein in rosa Baumwolle gehüllter Pfeil, ein Rüschen, begleitet von Schockgeräuschen.

Die in Leutschenbach Angegriffenen dürften sich jedenfalls für einige Urteilszeilen erwärmen. Die Sendung sei „hervorragend“, „insgesamt aufschlussreich“, „einen aktuell relevanten Sachverhalt aufgegriffen“, „bisher Unbekanntes ans Licht gebracht“ und „eine breite und wichtige nationale Debatte angestoßen“ worden. Was wollen Journalisten mehr?

Russische Party aus der Kleiderkiste

Schlichter widerlegten die Berge mit dem Vorwurf, das SRF habe sich auf abgenutzte Kronzeugen der Sendung verlassen und unbewiesene Vorurteile gefeuert. Außerdem St. Moritz ist bei russischen Urlaubern wirklich sehr beliebt, weshalb die Bezeichnung „russisches Pflaster“ seine Berechtigung hat.

Der Knackpunkt liegt jedoch woanders, und die Beteiligten müssen zunächst mit viel Abwehrprosa kämpfen. An einem Schlüsselpunkt in der Beschwerde, St. Moritz hat recht: “Die Volksanwälte billigen den Vorwurf, dass weder Herkunft noch Zeit angegeben wurden.”

Darunter sind unter anderem Aufnahmen mit einem Skilehrer und einem Tourmanager, die beide eigentlich schon seit Jahren außer Dienst sind, sowie Aufnahmen eines berühmten Gastgebers und einer russischen Party auf dem Boden der Kleiderkiste. .

Große Kritik an den öffentlich-rechtlichen Sendern gibt es nicht

Kurz gesagt, erfahrene SRF-Reporter hätten das Archivmaterial gegenüber den Gebührenzahlern deutlich als solches kennzeichnen müssen. Dies gilt insbesondere bei einem so politisch brisanten Thema und angesichts der journalistischen Richtlinien des Unternehmens, die „eine sorgfältige Prüfung der Fakten und Quellen sowie Transparenz über den Kenntnisstand und die Plausibilität der verwendeten Quellen“ vorschreiben. .

Die beiden Ombudsleute Esther Girsberger (61) und Kurt Schöbi (65), die dieses Urteil vertreten, sind nicht als grosse Kritiker des öffentlichen Rechts bekannt.

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