Wiens Bürgermeister Michael Ludwig will den Zugang zur Staatsbürgerschaft erleichtern. Doch diese Pläne kommen bei der Bundes-ÖVP nicht gut an.
„Ich wünsche mir einen erleichterten Zugang, wenn es darum geht, bürokratische und finanzielle Hürden abzubauen“, sagte Wiens Stadtdirektor Michael Ludwig am Montag in einem Interview mit der Kronen Zeitung. Er wolle auch überlegen, “ob man es den bereits hier Geborenen leichter macht”.
Das Thema Staatsbürgerschaftserleichterung ist seit Wochen in aller Munde. Vor allem die Generalsekretärin der ÖVP, Laura Sachslehner, sorgte kürzlich mit einem viel kritisierten Interview über eine mögliche Neuregelung für Aufsehen.
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So reagierte der Minister auf Ludwig-Sager
Jetzt tritt Verfassungsministerin (ÖVP) Karoline Edtstadler für ihre Partei in die Lücke. Der Minister erteilte Ludwigs Plänen am Montag eine klare Absage. „Bevor Bürgermeister Ludwig Entlastungen fordert, die im eigenen Bundesland offensichtlich nicht durchsetzbar sind, wäre es angebracht, dass Wien zunächst seine eigenen Versäumnisse kontrolliert. Alles andere schränkt die Kontroverse ein“, sagte Edtstadler. In Wien bereitet das lange Warten vielen Bürgerinnen und Bürgern schon lange Kopfzerbrechen. Dafür ist die Skandalbehörde MA 35 zuständig.
Auch sie bekommen ihr Fett von Edtstadler. „Natürlich müssen Anträge innerhalb einer angemessenen Frist bearbeitet werden. Dass die MA35 mit der Bearbeitung von Anträgen oft Jahre braucht, liegt nicht an bürokratischen Bundesgesetzen: 8 weitere Bundesländer erledigen das deutlich schneller.“ Ludwig betonte in dem Interview auch, dass die Koalition bereits mehr Personal für die MA 35 plane. Für die langen Wartezeiten sei auch der Bundesgesetzgeber verantwortlich, sagte er.
Dies gilt für die Staatsbürgerschaft in Österreich
„Ich hoffe, dass der Wiener Magistrat und insbesondere die für die Behörde zuständige Stadträtin Wiederkehr die Verfahren mit einem so wichtigen Gut wie den Bürgerinnen und Bürgern mit der nötigen Strenge und Schnelligkeit abwickeln werden“, so Edtstadler abschließend.
In Österreich gilt für die Staatsbürgerschaft das sogenannte „ius sanguinis“, was bedeutet, dass die Staatsbürgerschaft an die der Eltern gekoppelt ist.
Nav-Compte np Hora31.05.2022, 06:11 | Akt: 31.05.2022, 06:11