Wegen Gaga
Die Briten schicken Flüchtlingsmädchen (13) zurück in die Ukraine
Ein Mädchen floh vor dem Krieg in der Ukraine mit ihrer Schwester nach Großbritannien. Doch ihm wurde die Einreise verweigert. Unglaublich: Nun soll die 13-Jährige in ihre Heimat zurückgeschickt werden.
Während Putins Truppen in der Ukraine wüten, fliehen Millionen. Einem Mädchen (13) verweigerte das britische Innenministerium jedoch die Einreise. Der Grund: Er war ohne seine Eltern unterwegs. Er beantragte zusammen mit seiner Schwester (18 Jahre) ein Visum. Während sie das Land betreten durften, wurde die kleine Schwester abgewiesen. Das bedeutet, dass der 13-Jährige zurück in die Ukraine geschickt werden sollte, mitten ins Kriegsgebiet.
Der Fall hat in Großbritannien Empörung ausgelöst. Tulip Siddiq, 39, richtete den Skandal am Mittwoch in der Fragestunde direkt an Premierminister Boris Johnson (57) im britischen Unterhaus. Ein Bewohner seines Wahlkreises hatte versucht, den beiden Schwestern bei der Einreise zu helfen.
„Diese beiden Schwestern wurden mehrere Wochen lang in gefährlichen Unterkünften in Montenegro untergebracht, während das britische Innenministerium sich weigerte, den Antrag der kleinen Schwester zu stellen“, sagte Siddiq.
Johnson lobt die Bearbeitung von Visaanträgen
Der Abgeordnete fragte den Premierminister, ob er diese Politik unterstütze, gefährdete Kinder in ein Kriegsgebiet zu schicken. Johnson beauftragte seine Innenministerin Priti Patel (50), den Fall genauer zu prüfen.
Gleichzeitig bemerkte Johnson, dass Visa bisher schnell bearbeitet worden seien und lobte die Mitarbeiter. „Ich muss sagen, dass die Bilanz dieses Landes bei der Bearbeitung von mehr als 120.000 Visa für Ukrainer sehr lobenswert ist.“
Ähnliche Fälle gab es auch in der Schweiz
Doch wie werden diese Fälle in der Schweiz wirklich geregelt? Wäre ein solcher Fall wie bei dem 13-jährigen Mädchen auch hierzulande denkbar? Nein! Nicht nach dem schweizerischen Asylgesetz. Artikel 17 sieht vor, dass Asylanträge von minderjährigen Asylbewerbern vorrangig behandelt werden müssen. Sie haben auch Anspruch auf eine Vertrauensperson.
Allerdings gab es im Sommer 2016 in der italienischen Grenzstadt Como einen dem Großbritannien sehr ähnlichen Fall. Damals wurden minderjährige Asylsuchende vom Schweizer Grenzschutz abgewiesen, obwohl sie Verwandte in der Schweiz hatten und dorthin wollten. (ced)