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Die Arbeiterkammer Vorarlberg reicht Verfassungsbeschwerde zum Energiegutschein des Bundes ein. Die gesetzlichen Bestimmungen würden viele Bedürftige ausschließen, kritisierte Verbraucherschützer Paul Rusching in einer Aussendung.
27.07.2022 11.01
Online seit heute, 11.01 Uhr
Auf den Energiegutschein setzt die Arbeiterkammer einen Rechtsanspruch, der nicht an den Inhaber eines Stromliefervertrages geknüpft sein darf. Alles andere ist Ungleichbehandlung und widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz.
Vorruhestand als Fall
Anlass der Beschwerde war laut einer Mitteilung der Arbeiterkammer der Fall einer Frührentnerin, die sich mit ihrem Ex-Mann ein Haus teilt: Er wohnt im Neubau, sie im Altbau, mit Strombezugsvertrag . den Mann überfahren. Folglich kann die Frau keinen Energiegutschein beantragen. Das Labour House sieht darin Unrecht: „Wollte die Bundesregierung diesen Menschen nicht helfen?“, sagte Rusching.
“Verbraucher wurden bisher im Kreis geschickt”
Die Arbeiterkammer bearbeitet nach eigenen Angaben zahlreiche ähnliche Fälle. „Unzulänglichkeiten“ im Energiekostenausgleichsgesetz treffen viele, etwa wenn Strom in die Betriebskosten eingerechnet wird oder der Stromverbrauch mit Unterzählern gemessen und ausgeglichen wird. Ohne Rechtsanspruch auf Energiekostenersatz würden “die Verbraucher bislang im Kreis gedreht”, sagte Rusching. Einzige Kontaktmöglichkeit für Rückfragen ist eine Hotline mit einer Wartezeit von einer Stunde.